Gemeinde Dörverden

[Direkt zum Inhalt [Alt+2]] [Direkt zur Navigation [Alt+3]] [Direkt zur Infospalte [Alt+4]]

Blick ins Allertal bei Wahnebergen
Wolkenspiel über Dörverden
Radfahren & Wandern
     + + +   Stellenausschreibungen   + + +   Eichenprozessionsspinner auch in Dörverden aktiv   + + +   Über 1.700 Hektar für Windenergie reserviert   + + +   
 
Inhalt
Sie sind hier: Gemeinde & Geschichte » Die 10 Ortschaften der Gemeinde » Dörverden

Rotes 07-Oldtimerkennzeichen


Allgemeine Informationen

Rotes 07-Oldtimerkennzeichen

Das rote Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge ist eine Alternative zum H-Oldtimerkennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer.

Das Kennzeichen besteht aus der Landkreis-Kennung (VER) und einer vier oder fünfstelligen Erkennungsnummer. Diese besteht nur aus Ziffern und beginnt mit „07“. Die Kennzeichen sind in roter Schrift auf weißem Grund auszuführen.

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muss durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt und dokumentiert werden.

Rote Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge dürfen nur für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
  • Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einem anderen Ort dienen
  • An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur des Fahrzeuges

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • Auflistung der Fahrzeuge, für die das rote Kennzeichen beantragt wird
  • die jeweiligen Zulassungsbescheinigungen Teil II (Fahrzeugbrief)
  • die jeweiligen Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate); der Führerschein ist kein Ausweisdokument und wird nicht akzeptiert.
  • „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG“; ist bei Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde zu beantragen
  • Verkehrszentralregisterauszug; ist beim Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen (PDF-Formular)
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) für rote Kennzeichen
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) (PDF-Formular)
  • ggf. Vollmacht, falls der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint (Ausweis der bevollmächtigten Person ist zusätzlich vorzulegen) (PDF-Formular)

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die erste Zuteilung des Kennzeichens beträgt 102,90 EUR. Die Grundgebühr für weitere Eintragungen von Fahrzeugen beträgt jeweils 27,60 EUR. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

« zurück

Infospalte

Infobereich

Öffnungszeiten Rathaus

Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:

Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr

Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.

Örtliche Termine

Regionale Termine

  • Sa., 30.05.2026 - Do., 04.06.2026  Top-VeranstaltungInnenstadt, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller)
  • So., 31.05.2026, 09:00 - 15:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
  • Sa., 13.06.2026, 10:00 Uhr - So., 14.06.2026, 18:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
  • Weitere Veranstaltungen