Update (Mai 2026): Der Landkreis Verden hat im Mai 2026 die Unterlagen für den 3. Entwurf in die politischen Beratungen eingebracht. Die Unterlagen stehen im Kreistagsinformationssystem zum Download zur Verfügung.

Die zeichnerische Darstellung des 3. Entwurfs der 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2016 (Windenergie + Natur und Landschaft) - Stand: Mai 2026© Landkreis Verden
Update: Im Büro von Regionalplanerin Karin Vesper im Kreishaus hängen bunte Pläne. Auf einem von ihnen sind die neuen Vorranggebiete Windenergienutzung abgebildet. Sie sind Bestandteil des Entwurfs der Windplanung des Landkreises Verden, der ab 11. August 2025 zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausliegt.
Regionalplanerin Karin Vesper vor der Karte mit den Vorranggebieten Windenergienutzung. (Foto: Landkreis Verden)„Mit den neuen Windgebieten im Regionalen Raumordnungsprogramm, kurz RROP genannt, kommt der Landkreis seinen gesetzlichen Verpflichtungen aus Bundes- und Landesgesetzen zur Ausweisung von Windgebieten nach“, erklärt Vesper. Das „Niedersächsische Windenergieflächenbedarfsgesetz“ (NWindG) vom April 2024 schreibt dem Landkreis vor, bis zum 31. Dezember 2027 2,19 Prozent der Kreisfläche bzw. eine Fläche von 1.724 Hektar für Windenergie bereitzustellen. „Die Windplanung des Landkreises sieht 38 Vorranggebiete Windenergienutzung mit insgesamt 1.873 Hektar vor und enthält somit eine Sicherheitsreserve“, erläutert Vesper.
Der nun vorliegende, knapp 750 Seiten Text umfassende Entwurf wurde seit 2023 in der Kreisverwaltung erarbeitet und am 20. Juni 2025 vom Kreistag für die Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum 2. Entwurf 2025 wurde im August 2025 gestartet. Die Beteiligung zum 2. Entwurf 2025 fand vom 11.08.2025 bis 02.10.2025 statt. Es können keine Stellungnahmen mehr abgegeben werden.
Update: Der Landkreis hat im April/Mai 2025 eine Präsentation zum 2. Entwurf 2025 2. Änderung RROP 2016 Windenergie (Stand: 25.04.2025) veröffentlicht.
Update: Der Landkreis hat im Dezember 2024 eine Präsentation mit dem vorläufigen Endstand der Gebiete mit Karten (Stand: 02.12.2024) veröffentlicht.
Update: In einer Präsentation hat der Landkreis in einer öffentlichen Fachausschusssitzung am 26.02.2024 über den Zwischenstand berichtet und darin sowohl Änderungen von bisherigen Flächen als auch neue Flächen dargestellt.
Update: In einer Mitteilungsvorlage informiert der Landkreis mit Stand Oktober 2023 über die geplante Gesetzgebung in Niedersachsen, die Flächenvorgaben für den Landkreis Verden sowie zur Flächenermittlung der Potenzialflächen im Landkreis Verden.
Ursprüngliche Meldung:
Das Windenergiekonzept für den Landkreis Verden wurde überarbeitet. Der Entwurf 2021 stand vom 21. Februar bis 25. März 2022 im Internet zur Stellungnahme für die Öffentlichkeit bereit. Offiziell handelt es sich dabei um das Verfahren zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2016.
„Der Entwurf 2021 enthält mit 33 Vorranggebieten für die Windenergienutzung auf 1.958 Hektar Fläche fast das Dreifache der bisher ausgewiesenen Flächen“, erläutert Volker Lück, Fachbereichsleiter Bauen und Umwelt. Mit fast 2,5 Prozent der Landkreisfläche würde der Landkreis Verden damit wesentlich zum Gelingen der Energiewende beitragen.
Der Kreistag des Landkreises Verden hat bereits in seiner Sitzung vom 15. Oktober 2021 den Startschuss für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen gegeben. Die fast 500 Seiten Text sowie die zugehörigen Karten des Entwurfs 2021 wurden im Januar von Regionalplanerin Karin Vesper und ihren Kollegen fertiggestellt. „Die Windkraftplanung ist ein komplexes Thema, bei der viele unterschiedliche Aspekte wie beispielsweise Hubschrauber-Tiefflugstrecken der Bundeswehr, Belange des Natur- und Immissionsschutzes, die Abwehr bedrängender Wirkungen auf Siedlungen und vieles mehr zu berücksichtigen sind“, erklärt Vesper. Im gesamten Kreisgebiet seien 53 Gebiete auf diese Aspekte untersucht worden. Zu jedem der 53 Gebiete gebe es ein Gebietsblatt mit einer kartenmäßigen Darstellung und einer genauen Beschreibung.
Einen wichtigen Punkt, der bei der Windenergieplanung immer wieder zu Problemen führt, stellt die Avifauna, also die Vogelwelt, dar. „Eine Prüfung des Tötungsrisikos durch die Rotorenblätter findet nicht mehr auf der Ebene der Raumordnung, sondern im Genehmigungsverfahren statt“, so Lück. Dort könnten wichtige Faktoren wie beispielsweise der genaue Standort, mögliche Abschaltzeiten und Ablenkflächen in die Entscheidung einfließen. Im RROP-Entwurf würden avifaunistische Risiken ausführlich beschrieben.
Dass die ersten Windräder schon baldigst auf den 33 Flächen entstehen könnten, dahingehend dämpft Karin Vesper die Erwartungen: „Ich weiß aus Anrufen, dass seit dem Kreistagsbeschluss im Herbst 2021 die Windkraft-Betreiber überall im Kreisgebiet unterwegs sind, Grundstückseigentümer ansprechen und auf den Abschluss von Verträgen pochen. Es handelt sich jedoch um ein laufendes Planverfahren, das frühestens 2023 abgeschlossen sein wird.“
Von der Öffentlichkeitsbeteiligung erhoffen sich Lück und Vesper weitere Hinweise, die in den Planungen bisher nicht berücksichtigt wurden. Stellungnahmen waren bis zum 11. April 2022 möglich
Zum Hintergrund:
Der Landkreis Verden ändert sein Regionales Raumordnungsprogramm zum Thema Windenergie. Dies erfolgt in einem 2. Änderungsverfahren. Ziel der Überarbeitung ist, Vorranggebiete Windenergienutzung zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Teilflächenziele Windenergie auszuweisen.
Die allgemeinen Planungsabsichten wurden am 03.05.2019 öffentlich bekanntgemacht. Ein 1. Entwurf 2021 hat im Frühjahr 2022 das Beteiligungsverfahren durchlaufen. Dieser 1. Entwurf beruhte noch auf der alten Rechtslage vor Inkrafttreten des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (28.07.2022).
Inhalt des 2. Entwurfs der 2. Änderung des RROP 2016 ist die Flächenbereitstellung von Vorranggebieten Windenergienutzung zur Erreichung des gesetzlich vorgegebenen verbindlichen regionalen Teilflächenziels 2027 aus dem Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG).






















