Gemeinde Dörverden

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Satzung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB „Barme Am Walde“

Satzung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB „Barme Am Walde“

Satzungsbeschluss nach § 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 34 (6) Satz 2 (BauGB) -Innenbereichssatzung

Der Rat der Gemeinde Dörverden hat in seiner Sitzung am 16.02.2017 der Innenbereichssatzung  „Barme Am Walde“ gemäß § 10 (3) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 6. des Gesetzes vom 20.10.2015 BGBl. l S. 1722) in der zurzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Innenbereichssatzung befindet sich nördlich der Ortslage Barme Am Walde östlich der Bundesstraße 215 „Große Straße“. Die Grenze des Geltungsbereiches ist in dem dargestellten Kartenausschnitt verdeutlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 215 (1) Nr. 1 BauGB unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Ebenso ist ein etwaiger Mangel der Abwägung gemäß  § 215 (1) Nr. 2 BauGB unbeachtlich, wenn er nicht innerhalb von 1 Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie § 44 (4) des BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen von Bauleitplänen in bisher zulässige Nutzungen und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Der o. g. Bauleitplan mit der Begründung liegen gemäß § 10 (3) S. 2 BauGB bei der Gemeinde Dörverden, Zimmer 11, Große Straße 80, 27313 Dörverden während der Dienststunden öffentlich aus. Jedermann kann die Planwerke einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen.

Die o.a. Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Dörverden, den 13.03.2017                                AZ.: I/61 26 20/7

gez. Alexander von Seggern
Bürgermeister

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

15.03.2017Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB
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