+++ WICHTIGE INFORMATIONEN +++ AKTUELLE MELDUNGEN: Der Landkreis Verden ist eine Hochinzidenzkommune. Die Auswirkungen sind in den nachstehenden Pressemitteilungen zusammengefasst: Pressemitteilung LK vom 12.04.2021 Pressemitteilung LK vom 14.04.2021 Hier finden Sie die aktuelle Fassung der Nds. Corona-Verordnung. Die aktuelle Änderung tritt am 19.04.2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 09.05.2021: Verordnungstexte des Landes Niedersachsen Hier gibt das Land zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Verordnung: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) Seit dem 15.04.2021 gilt im Landkreis Verden die "1+1-Regel", also ein Haushalt plus eine Person. Die jüngeren zu einem der beiden Haushalte gehörenden Kinder (0 bis 6 Jahre) werden dabei nicht eingerechnet. Bitte halten Sie sich weiterhin an die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln und reduzieren Sie die Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut nötiges Minimum!
Den aktuellen Wert der kumulativen Inzidenz der letzten 7 Tage (bezogen auf 100.000 Einwohner) für den Landkreis Verden finden Sie täglich aktualisiert hier: Lagebericht zu COVID-19 (NLGA) Personen, die im Landkreis Verden erstmalig positiv auf das Coronavirus getestet werden, haben sich umgehend und bis auf weiteres eigenständig in häusliche Quarantäne zu begeben und sind gleichzeitig verpflichtet, ihre Kontaktpersonen zu informieren: Pressemitteilung des Landkreises Verden vom 26.11.2020 Gemeindeverwaltung im Rathaus Aufgrund der aktuellen Entwicklung bei der Ausbreitung des Coronavirus ist das Rathaus für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Sofern Sie ein unaufschiebbares Anliegen haben, nehmen Sie bitte zunächst vorab telefonisch (04234 / 399-0) oder per E-Mail unter info@doerverden.de Kontakt mit der Gemeindeverwaltung auf. Im Rathaus sowie seit 01.12.2020 auch im Eingangsbereich sowie auf dem zugehörigen Parkplatz unter freiem Himmel, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich. Können Zahlungen im Einzelfall derzeit nicht aufgebracht werden, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Eheschließungen sind nur eingeschränkt möglich. Informationen dazu erhalten Sie direkt im Standesamt. Persönliche Gratulationen zu hohen Geburtstagen und Ehejubiläen sowie repräsentative Termine der Gemeinde finden aktuell grundsätzlich nicht statt. In Bewerbungsverfahren kann es zu Verzögerungen kommen. Kindertagesstätten Der Betrieb von Kindertagesstätten und Kinderhorten ist durch den Landkreis Verden seit dem 15.04.2021 untersagt. Die Kinderbetreuung in den gemeindlichen Einrichtungen erfolgt im Szenario C. Beide Krippengruppen im Kindergarten Dörverden mussten bereits am 09.04.2021 aufgrund eines Corona-Falles vorübergehend vollständig geschlossen werden. Eine Notbetreuung in kleinen Gruppen ist möglich. Sofern Sie für Ihr Kind bereits in der Vergangenheit eine Zusage für die Notbetreuung hatten, müssen Sie nichts weiter tun. Sie können Ihr Kind auch weiterhin in die Notbetreuung bringen. Für die erstmalige Beantragung wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung unter 04234/399-31 oder per E-Mail an info@doerverden.de. Informationen können Sie jeweils auch dem Elternbrief entnehmen (pdf-Download): Elternbrief Kindergarten Dörverden Elternbrief Kindergarten Wahnebergen Elternbrief Kindergarten Westen/Hülsen Informationen zum Betrieb der übrigen Kindergärten in fremder Trägerschaft erhalten Sie direkt von der jeweiligen Einrichtung. Hinweise zu den Gebühren finden Sie hier: Gebührenerlass für Januar und Februar 2021 Ob die Gebühren auch während der aktuellen Schließung erstattet werden, steht noch nicht fest. Die private Kinderbetreuung fremder Kinder ist unter Beachtung der Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung in Kleingruppen zulässig. Schulen Das Land hat die Corona-Verordnung mit Wirkung vom 12.04.2021 geändert und die Regelungen für KiTa und Schule grundlegend angepasst: Pressemitteilung MK vom 09.04.2021 Der Landkreis Verden ist Hochinzidenzkommune, so dass ab dem 14.04.2021 einschränkende Regelungen für die weiterführenden Schuken gelten. Informationen zum Schulbetrieb erhalten Sie von der jeweiligen Schule: Grundschule Dörverden Aktion "Dörverden hilft" Alle Informationen über das freiwillige Netzwerk für Risikogruppen - Zusammen gegen die Corona-Pandemie finden Sie auf der Internetseite unter: Rentenberatung und Formularlotsen Die Angebote der Rentenberatung und der Formularlotsen im Rathaus entfallen bis auf weiteres. Schiedsamt Die Schiedsperson ist in dringenden Angelegenheiten zur Schlichtung von Streitigkeiten bis auf weiteres nur telefonisch erreichbar. Schlichtungsverfahren sind weiterhin zulässig. Informationen zu den Schiedspersonen finden Sie hier. Öffentliche Einrichtungen Die nachstehenden öffentlichen Einrichtungen in der Gemeinde Dörverden sind vorübergehend für den Besucherverkehr geschlossen: - Mehrgenerationenhaus im Amtshaus Westen Die Bücherei Dörverden (Nutzungs- und Hygienekonzept) und die Bücherei Barme (Nutzungs und Hygienekonzept) öffnen ab dem 24.03.2021 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten ihre Türen. Die Benutzung des Kultursaals Dörverden ist auf der Grundlage des Nutzungs- und Hygienekonzeptes eingeschränkt möglich. Der offene Jugendtreff Dörverden ist unter Beachtung eines Hygieneplans geöffnet. Die Ausübung von Individualsport ist in Hochinzidenzkommunen nur unter unbedingter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig: Höchstens eine weitere Person oder nur mit den Personen aus dem eigenen Haushalt. Die Spielplätze im Freien dürfen unter Beachtung der Regelungen der Corona-Verordnung benutzt werden. Der Spielplatz "Berliner Straße" steht vorübergehend nur eingeschräkt zur Verfügung. Die gemeindlichen Friedhofskapellen und Friedhöfe stehen eingeschränkt für Trauerfeiern und Beisetzungen unter Beachtung des Nutzungs- und Hygienekonzeptes zur Verfügung. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung. Der Wohnmobilstellplatz hinter dem Rathaus (Zufahrt über die Straße "In der Worth") steht für Übernachtungen zu touristischen Zwecken nicht zur Verfügung. Ab dem 25.01.2021 ist auch das Übernachten zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen untersagt. Der Breitbandausbau in der Gemeinde Dörverden (GAK 2017) verzögert sich zeitlich. Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung In Niedersachsen gilt seit dem 25.01.2021 eine verschärfte Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in verschiedenen Bereichen auch unter freiem Himmel: Hinweise zur Mund-Nasen-Bedeckung Das Nds. Oberverwaltungsgericht hat am 16.04.2021 allgemeinverbindlich entschieden, dass die Maskenpflicht für den Fahrer eines Kraftfahrzeugs bei beruflichen Fahrgemeinschaften nicht gilt: Pressemitteilung OVG Lüneburg vom 16.04.2021 Hinweise zur Corona-Schutzimpfung Das Impfzentrum Verden (Lindhooper Str. 67, 27283 Verden) hat am 15.02.2021 die Arbeit aufgenommen. Hinweise des Landes zur Corona-Schutzimpfung Impfzentrum des Landkreises Verden Am 12.03.2021 hat das Land angekündigt, in die nächste Phase zu starten: Pressemitteilung vom 12.03.2021 Bitte beachten Sie, dass Terminvergaben für Impfungen im Impfzentrum ausschließlich über die Hotline und das Internetportal des Landes möglich sind. Der Landkreis Verden und die Gemeinde Dörverden können weder Impftermine vergeben noch verbindliche Auskünfte zur Terminvergabe erteilen! Bitte fahren Sie in keinem Fall ohne Termin zum Impfzentrum. Wer ohne Termin im Impfzentrum Verden erscheint, wird nicht geimpft! Ab dem 07.04.2021 starten auch viele Arztpraxen in Niedersachsen mit den Covid-19-Schutzimpfungen. Da zunächst nur wenige Impfdosen in den Praxen zur Verfügung stehen, werden anfangs ausschließlich besonders gefährdete Personen in den Praxen oder per Hausbesuch geimpft. Ärztinnen und Ärzte sprechen die impfberechtigten Personen selber an: Pressemitteilung MS vom 01.04.2021 Hinweise zur Testung auf Corona Im Testzentrum Dörverden kann man sich ab dem 19.04.2021 montags und donnerstags nach vorheriger Anmelung testen lassen: Überblick über die aktuell bekannten PoC-Antigentest-Anbieter im Landkreis Verden Die Teststrategie wird nach Aussage des Landes Niedersachsen schrittweise umgesetzt: Hinweise des Landes zur Testung auf Corona Die gemeindlichen Informationen werden an dieser Stelle regelmäßig aktualisiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vorübergehend nicht jede Unterseite dieses Internetauftrittes angepasst wird, sondern die aktuellen Informationen an dieser Stelle gebündelt erfolgen! |
Auf der folgenden Internetseite des Landkreises Verden werden die lokalen Informationen zum Coronavirus regelmäßig aktualisiert:
Link zur Internetseite des Landkreises Verden
Wie man sich vor einer Ansteckung schützen kann sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus finden Sie zudem auf den unten aufgelisteten Internetseiten des Landes Niedersachsen, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert Koch Institutes.