Gemeinde Dörverden

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Sterbefall - anzeigen

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau A. MeyerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich II (Ordnung und Soziales)
Rathaus Dörverden, Zimmer 23 - Standesamt - Fachbereich II (Ordnung und Soziales) // 1. OG
Große Straße 80
27313 Dörverden
Telefon: 04234 39981
Telefax: 04234 39945
E-Mail:


Aufgaben:
Vorzimmer Bürgermeister, Standesbeamtin, Friedhofsverwaltung


Allgemeine Informationen

Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.

Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):

Die Person,  

  • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

und

  • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich  anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen . 

Sterbefall in einer Einrichtung:

  • Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen (gegebenenfalls nicht notwendig, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen)
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod
Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Öffnungszeiten Rathaus

Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:

Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr

Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.

Örtliche Termine

Regionale Termine

  • Sa., 30.05.2026 - Do., 04.06.2026  Top-VeranstaltungInnenstadt, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller)
  • So., 31.05.2026, 09:00 - 15:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
  • Sa., 13.06.2026, 10:00 Uhr - So., 14.06.2026, 18:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
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