Gemeinde Dörverden

[Direkt zum Inhalt [Alt+2]] [Direkt zur Navigation [Alt+3]] [Direkt zur Infospalte [Alt+4]]

Amtshaus mit Kirche
Diensthoper Forst
Radfahren & Wandern
     + + +   Stellenausschreibungen   + + +   Eichenprozessionsspinner auch in Dörverden aktiv   + + +   Über 1.700 Hektar für Windenergie reserviert   + + +   
 
Inhalt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 75 „SO-Lebensmittel Einzelhandel“

Nummer: 75

Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des BauGB, und aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Dörverden in seiner Sitzung am 17.07.2014 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 75 „SO Lebensmittel-Einzelhandel“ als Satzung und die Begründung beschlossen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 75 „SO-Lebensmittel-Einzelhandel“ bedarf nicht der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde nach § 10 Abs. 2 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 75 befindet sich in der Ortschaft Stedorf westlich der Bundesstraße 215.

Der o. g. Bauleitplan mit der Begründung sowie der Vorhabenbeschreibung kann von Interessierten gemäß § 10 Abs. 3, Satz 2 BauGB bei der Gemeinde Dörverden, Zimmer 11, Große Straße 80, 27309 Dörverden während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Über deren Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dörverden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie § 44 Abs. 4 des BauGB über Entschädigung von durch den o.a. Bauleitplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Der o. a. Bauleitplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Dörverden, den 30.09.2014

AZ.: I/61 26 02/5-75

Gemeinde Dörverden

Die Bürgermeisterin

In Vertretung: gez. Precht

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

30.09.2014Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB
« zurück

Infospalte

Infobereich

Öffnungszeiten Rathaus

Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:

Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr

Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.

Örtliche Termine

Regionale Termine

  • Sa., 30.05.2026 - Do., 04.06.2026  Top-VeranstaltungInnenstadt, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller)
  • So., 31.05.2026, 09:00 - 15:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
  • Sa., 13.06.2026, 10:00 Uhr - So., 14.06.2026, 18:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
  • Weitere Veranstaltungen