Gemeinde Dörverden

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Inhalt

Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 "Campingplatz"

Nummer: 2

Satzungsbeschluss über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Campingplatz"
gemäß § 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Dörverden hat in seiner Sitzung vom 23.11.2015 den Bebauungsplan Nr. 2 „Campingplatz“ gemäß § 10 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in der zurzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Campingplatz“ ist in dem dargestellten Kartenausschnitt durch die Schraffur gekennzeichnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 215 (1) Nr. 1 BauGB unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Ebenso ist ein etwaiger Mangel der Abwägung gemäß § 215 (1) Nr. 2 BauGB unbeachtlich, wenn er nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie § 44 (4) des BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen von Bauleitplänen in bisher zulässige Nutzungen und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Der o. g. Bauleitplan mit der Begründung liegt gemäß § 10 (3) S. 2 BauGB bei der Gemeinde Dörverden, Zimmer 11, Große Straße 80, 27313 Dörverden während der Dienststunden öffentlich aus.

Jedermann kann die Planwerke einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen.

Der o. a. Bauleitplan tritt mit Bekanntmachung in der Verdener Aller Zeitung in Kraft.


Dörverden, den 17.02.2016              AZ.: 61 26 02/7-2 
  

gez .Alexander von Seggern
Bürgermeister

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

20.02.2016Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB
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