Bebauungsplan Nr. 82 „Landtechnik Geestefeld“;
Nummer: 82
Bebauungsplan Nr. 82 „Landtechnik Geestefeld“;
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des BauGB und aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Dörverden in seiner Sitzung am 21.03.2019 den Bebauungsplan Nr. 82 „Landtechnik Geestefeld“ als Satzung und die Begründung beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 82 „Landtechnik Geestefeld“ ist gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Er bedarf daher nicht der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde nach § 10 Abs. 2 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 82 „Landtechnik Geestefeld“ liegt am Westrand des Ortsteils Geestefeld zwischen der Ortslage und der Bundesstraße B 215. Er umfasst das Grundstück „Geestefeld 5“ einschließlich der südlich, westlich und nördlich angrenzenden Freiflächen. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt verdeutlicht.
Der Bebauungsplan Nr. 82 „Landtechnik Geestefeld“, die Begründung dazu und die zusammenfassende Erklärung können gem. § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus der Gemeinde Dörverden, Fachbereich I (Bauen), Große Straße 80, während der Dienststunden eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Unbeachtlich werden demnach:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dörverden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 82 „Landtechnik Geestefeld“ in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Dörverden, den 12.04.2019 Az.: I/61 26 02/5-82
Der Bürgermeister
In Vertretung:
gez. Precht
Gemeindeoberamtsrat
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
| 16.04.2019 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |
Infobereich
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