Gemeinde Dörverden

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Inhalt

Aufhebung der Ergänzungssatzung "An der Mühle" 1. Änderung und Erweiterung

-    Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)           

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches und des § 58 des Niedersächsischen Kommunal­verfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Dörverden in seiner Sitzung am 17.06.2021 die Aufhebung der Ergänzungssatzung „An der Mühle“ (in der Fassung der 1. Änderung und Erweiterung) und die Begründung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich liegt am Nordrand der Ortslage von Dörverden, südwestlich angrenzend der Straße „An der Mühle“ im Anschluss an die vorhandene Bebauung auf der Nordwestseite der Großen Straße (B215). Die Lage des Plangebietes ist der nachstehenden Abbildung zu entnehmen.

Die Satzung zur Aufhebung der Ergänzungssatzung „An der Mühle“, 1. Änderung und Erweiterung sowie die Begründung dazu können gem. § 10 Abs. 3 BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Dörverden, Fachbereich I (Bauen), Große Straße 80, 27313 Dörverden, eingesehen werden. Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Sie kann telefonisch (04234 / 399-0) oder per E-Mail unter info@doerverden.de vereinbart werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Der Bauleitplan und die Begründung können auch auf der Internetseite der Gemeinde Dörverden unter: www.doerverden.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/sonstige Planungen eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  • nach § 214 Abs  2a BauGB beachtliche Fehler

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dörverden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch die Änderung des Bebauungsplans eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung zur Aufhebung der Ergänzungssatzung „An der Mühle“, (in der Fassung der 1. Änderung und Erweiterung) in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Dörverden, den 28.09.2021                                              Az.: I/61 26 20/04

gez. Alexander von Seggern

Bürgermeister

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

18.01.2021 bis 22.02.2021Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
18.01.2021 bis 22.02.2021Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
17.06.2021Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
01.10.2021Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB
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