5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Totenkamp"
Nummer: 1
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Totenkamp“;
-Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des BauGB und aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Dörverden in seiner Sitzung am 19.12.2017 die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Totenkamp“ als Satzung und die Begründung beschlossen.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Totenkamp“ ist aus dem Flächennutzungsplan entwi-ckelt. Sie bedarf daher nicht der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde nach § 10 Abs. 2 BauGB. Sie wurde gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Totenkamp“ liegt in der Ortschaft Dörverden zwischen der Diensthoper Straße und der Straße Dotkamp. Er um-fasst den Spielplatz in diesem Bereich und die beiden Zuwegungen. Die Grenze des räumlichen Gel-tungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt verdeutlicht.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Totenkamp“ und die Begründung dazu können gem. § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus in Dörverden, Große Straße 80, während der Sprechzeiten eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dörverden unter Darlegung des die Verletzung begrün-denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch die Änderung des Bebauungsplans eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fäl-ligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Totenkamp“ in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Dörverden, den 27.12.2017 Az.: 61 26 02/5-1
Der Bürgermeister
In Vertretung:
gez. Precht
Gemeindeoberamtsrat
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
| 29.12.2017 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |
Ursprungsfassung und weitere Änderungen dieses Planes
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