Gemeinde Dörverden

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43. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan 2 Stedorf „Erweiterung Bioenergieanlage Stedorf“

- Feststellungsbeschluss sowie Genehmigung des Landkreis Verden gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Dörverden hat in seiner Sitzung am 17.06.2021 für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan 2, Stedorf gemäß § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungssetz (NKomVG) den Feststellungsbeschluss gefasst.

Der Landkreis Verden hat die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 26.11.2021 (AZ 63 32 20/Dör-43) gem. § 6 BauGB genehmigt. Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Der Änderungsbereich liegt im Norden der Ortschaft Stedorf, und grenzt östlich an die Faule Straße, siehe Lageplan.Kartenausschnitt 43. Änderung des F-Plans © Gemeinde Dörverden

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Der o. g. Bauleitplan mit der Begründung und die zusammenfassende Erklärung gem. § 6a Abs. 1 kann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Rathaus der Gemeinde Dörverden, Fachbereich I (Bauen), Große Straße 80, 27313 Dörverden, während der Öffnungszeiten (Montag – Mittwoch u. Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Termine außerhalb der genannten Öffnungszeiten können telefonisch (04234 / 399-0) oder per E-Mail unter info@doerverden.de vereinbart werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung und die Begründung bei der Gemeinde einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Dörverden unter https://www.doerverden.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/ werden.

Der o. a. Bauleitplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Dörverden, den 09.12.2021                            AZ.: 61 25 02/ 43. Änd.

gez. Alexander von Seggern

Bürgermeister

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

20.07.2020 bis 28.08.2020Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 (1) BauGB
18.01.2021 bis 22.02.2021Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
18.01.2021 bis 22.02.2021Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
26.11.2021Genehmigung durch bzw. Anzeige an die höhere Verwaltungsbehörde gem. § 6 Abs. 1 BauGB bzw. § 10 Abs. 2 BauGB
11.12.2021Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB
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Montag bis Mittwoch
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