42. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan 3 (Sportanlagen Westen)
42. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan 3 (Sportanlagen Westen);
- Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Landkreis Verden hat mit Verfügung vom 06.12.2018 (Az.: 63 32 20/Dör-42) gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die am 25.10.2018 vom Rat der Gemeinde Dörverden beschlossene 42. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan 3 (Sportanlagen Westen) genehmigt.
Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans wurde gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan 3 (Sportanlagen Westen) liegt südlich der Ortslage von Westen zwischen der Straße „Zum Sportplatz“ und der Straße „Zum Voßfelde“. Er umfasst eine rd. 1,9 ha große Fläche im Bereich der vorhandenen Sportanlagen. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt verdeutlicht.
Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan 3 (Sportanlagen Westen) und die Begründung dazu können im Rathaus der Gemeinde Dörverden, Fachbereich I (Bauen), Große Straße 80, während der Dienststunden eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dörverden wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB).
Dörverden, den 20.12.2018 Az.: I/61 26 02/42.Änd.
Der Bürgermeister
In Vertretung:
gez. Jürgen Precht
Gemeindeoberamtsrat
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
| 04.01.2019 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |
Infobereich
Öffnungszeiten Rathaus
Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:
Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr
Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.
Örtliche Termine
- Do., 28.05.2026, 09:30 - 10:30 UhrHeiglnWaldspielplatz "In der Worth", DörverdenAWO OV Dörverden
- Fr., 29.05.2026, 09:30 - 11:30 UhrVorbeugende Finanzberatung in der Gemeinde DörverdenRathaus DörverdenCaritasverband für die Landkreise
- Mo., 01.06.2026, 18:00 UhrSitzung der Lok AG DörverdenTSV Dörverden (Am Sünderberg 23, 27313 Dörverden)LokAG Dörverden
- Mi., 03.06.2026, 14:00 - 16:30 UhrRadtour mit der AWO DörverdenWesersporthalle (Weser-Sporthalle), DörverdenAWO OV Dörverden
- Do., 04.06.2026, 09:30 - 10:30 UhrHeiglnWaldspielplatz "In der Worth", DörverdenAWO OV Dörverden
- Weitere Veranstaltungen
Regionale Termine
- Sa., 30.05.2026 - Do., 04.06.2026
Verdener DomweihInnenstadt, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller) - So., 31.05.2026, 09:00 - 15:00 Uhr
WaldflohmarktMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden - Sa., 13.06.2026, 10:00 Uhr - So., 14.06.2026, 18:00 Uhr
Sandland-FestivalMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden - Weitere Veranstaltungen






















