38. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan 1 – Ortschaft Stedebergen, Geestefeld -
Bekanntmachung
Gemeinde Dörverden, 38. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan 1
- Stedebergen, Geestefeld -
Bekanntmachung der Genehmigung des Landkreis Verden gemäß § 6 (5) BauGB (Baugesetzbuch)
Der Rat der Gemeinde Dörverden hat in seiner Sitzung am 17.06.2014 für die 38. Än¬derung des Flächennutzungsplanes, Teilplan 1 gemäß § 6 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) den Feststellungsbeschluss gefasst.
Der Landkreis Verden hat diese 38. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Schreiben vom 03.12.2014 (AZ63-61 70/DÖR-38) genehmigt. Die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung wird mit dem Datum dieser Bekannt¬machung rechtswirksam.
Der räumliche Geltungsbereich der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan 1 befindet sich direkt südlich der Ortschaft Stedebergen, und östlich des Stedeberger Sees, östlich der Bundesstraße 215. Die Grenzen des Geltungsbereiches ist in dem dargestellten Kartenausschnitt verdeutlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dörverden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie § 44 Abs. 4 des BauGB über Entschädigung von durch den o.a. Bauleitplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Der o. a. Bauleitplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Dörverden, den 15.12.2014 AZ.: 612502/38. Änderung
Gemeinde Dörverden
Der Bürgermeister
gez. Alexander von Seggern
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
| 18.12.2014 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |
Organisationseinheiten
| Fachbereich I (Bauen, Planung und Umwelt) | |
| Große Straße 80 27313 Dörverden Telefon: 04234 399-0 Telefax: 04234 399-60 E-Mail: info@doerverden.deHomepage: https://www.doerverden.de/ | |
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