3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 "Gewerbegebiet An der Bahn"
Nummer: 13
Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des BauGB und aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Dörverden in seiner Sitzung am 01.03.2018 die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Gewerbegebiet An der Bahn“ als Satzung und die Begründung beschlossen.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Sie bedarf daher nicht der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde nach § 10 Abs. 2 BauGB. Sie wurde gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Gewerbegebiet An der Bahn“ liegt im Gewerbegebiet in der Ortschaft Dörverden, östlich der Diensthoper Straße (K 17). Er umfasst eine rd. 1,7 ha große Fläche am Ostende der Straße „Brocksfeld“. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt verdeutlicht.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Gewerbegebiet An der Bahn“ und die Begründung dazu können gem. § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus der Gemeinde Dörverden, Fachbereich I (Bauen), Gro-ße Straße 80, 27313 Dörverden während der Sprechzeiten eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver-letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä-gungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma-chung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dörverden unter Darlegung des die Verletzung begrün-denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch die Änderung des Bebauungsplans eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fäl-ligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Gewerbegebiet An der Bahn“ in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Dörverden, den 28.03.2018 Az.: I/61 26 02/5-13
gez. Alexander von Seggern
Bürgermeister
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
| 31.03.2018 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |
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