Gemeinde Dörverden

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Inhalt

2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 "Campingplatz"

Nummer: 2

2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Campingplatz“ der ehemaligen Gemeinde Stedebergen;

hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des BauGB und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Dörverden in seiner Sitzung am 16.06.2016 die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Campingplatz“  der ehemaligen Gemeinde Stedebergen als Satzung und die Begründung beschlossen.

Die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Campingplatz“ ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Sie bedarf daher nicht der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde nach § 10 Abs. 2 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Campingplatz“ liegt südlich der Ortslage von Stedebergen zwischen der Bundesstraße B 215 und dem Weg „Zum Harnisch". Er umfasst den nördlichen Teil des Landwehrsees mit einem Teil des Campingplatzes. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem dargestellten Kartenausschnitt verdeutlicht.

Die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Campingplatz“ und die Begründung dazu können gem. § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus in Dörverden, Große Straße 80, während der Sprechzeiten eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dörverden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch die Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Campingplatz“ in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).


Dörverden, den 23.06.2016            Az.: I/61 26 02/2-2

gez. Alexander von Seggern
Bürgermeister

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

28.06.2016Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB
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