Gartenwasserzähler
Sie möchten Ihre Schmutzwassergebühren verringern?
Hier finden Sie Informationen und Bestimmungen, wodurch Sie dies erreichen können:
Für Wassermengen, die nachweislich nicht dem Schmutzwasserkanal zugeführt werden, sind keine Schmutzwassergebühren zu zahlen. Bei den für die Erfassung verwendeten Messeinrichtungen muss es sich um fest installierte Zähler handeln. Der Zähler muss also nach der Hauptwasseruhr in das Zuleitungsrohr zur Abnahmestelle fest eingebaut werden. Zähler, welche lediglich auf den Zapfhahn aufgeschraubt werden, sind nicht zulässig. Für das Austauschen des Zählers sind die Vorschriften des Eichgesetzes zu beachten.
Auszug aus der Abwasserabgabensatzung der Gemeinde Dörverden:
§ 13 Absatz (5): "Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt sind, werden abgesetzt. Für den Nachweis gilt Absatz 4 Sätze 2 bis 4 sinngemäß."
§ 13 Absatz 4 Sätze 2 bis 4: "Die Wassermengen sind durch Wasserzähler nachzuweisen, die die oder der Gebührenpflichtige auf ihre oder seine Kosten einbauen muß. Die Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Wenn die Gemeinde auf solche Meßeinrichtungen verzichtet, kann sie als Nachweis über die Wassermengen prüfbare Unterlagen verlangen."
Was geschieht nach Einbau des Gartenwasserzählers?
Nach dem Einbau muss der Gartenwasserzähler per E-Mail an info@tv-verden.de beim Trinkwasserverband in Verden angemeldet werden. Wichtig ist dabei die Angabe folgender Daten:
- Name des Grundstückseigentümers
- Adresse des Grundstücks
- Einbaudatum des Gartenwasserzählers
- Foto des Zählers und Foto der Gesamtanlage
- Beim Austausch des alten Zählers gegen einen neuen muss außerdem der Zählerstand, ein Foto des ausgebauten Zählers an und das Ausbaudatum dem Trinkwasserverband übermittelt werden
Hinweise:
- Gartenwasserzähler unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Eichfrist von 6 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss der Zähler durch einen neuen geeichten Zähler ausgetauscht werden
- Die Kosten für den Einbau/Austausch trägt ausschließlich der Kunde
Dokumente
| Abwasserabgabensatzung (54 kB) |
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Öffnungszeiten Rathaus
Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:
Montag bis Mittwoch
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von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr
Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.
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