Wichtiger Hinweis für Überweisungen an die Gemeinde
Zur Umsetzung einer EU-Verordnung treten im Zahlungsverkehr zum 05.10.2025 einige Neuerungen in Kraft. Dazu gehört die Einführung der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee - VOP), die vor fehlerhaften Überweisungen und Betrugsfällen schützen soll.
Bei der VOP wird vor der Ausführung einer Überweisung geprüft, ob der bei der Empfängerbank geführte Name des Kontoinhabers mit den Angaben in der Überweisung übereinstimmt. Nur bei genauer Übereinstimmung wird die Überweisung - wie bisher - ohne weiteres Zutun ausgeführt. Bei Abweichungen muss in einem zweiten Schritt entschieden werden, ob die Überweisung trotzdem ausgeführt oder aber storniert werden soll.
Diese Überprüfung und die gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Freigabe betreffen sowohl Einzelüberweisungen als auch Daueraufträge. Es kann daher passieren, dass auch bereits bestehende Daueraufträge nicht mehr ausgeführt werden.
Um Probleme bei der Ausführung von Überweisungen und Daueraufträgen an die Gemeinde zu vermeiden, die kostenpflichtige Mahnungen nach sich ziehen könnten, bittet die Gemeindeverwaltung darum, als Zahlungsempfänger - vollständig und ohne weitere Zusätze – Gemeinde Dörverden anzugeben.






















