Die Wahlberechtigten in der Ortschaft Barnstedt erhalten korrigierte Wahlbenachrichtigungskarten sowohl für die Kommunalwahl als auch für die Bundestagswahl. „Bei der Zuordnung im Wählerverzeichnis ist es leider zu einem Fehler gekommen, der nun korrigiert wird“, erläutert Gemeindewahlleiter Günter Ebenthal den Hintergrund.
Wie bereits zur letzten Kommunalwahl im Jahr 2016 wurde die Ortschaft Barnstedt dem Wahlbezirk der Ortschaft Westen zugeordnet. Bei der Aufstellung der Wählerverzeichnisse für die anstehenden Wahlen wurde dies jedoch nicht richtig berücksichtigt. Statt in den Wahlbezirk Westen wurden die Wahlberechtigten nun versehentlich in den Wahlbezirk Ahnebergen zugeordnet. Daraus folgt, dass für beide Wahlen auf den bereits versendeten Wahlbenachrichtigungskarten leider der falsche Wahlraum angegeben ist.
„Die Zuordnung in den vorgesehenen Wahlbezirk Westen ist aber erheblich, weil sich aus dem Wahlergebnis des Wahlbezirks auch das Vorschlagsrecht für die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher der kommenden Wahlperiode für Barnstedt ableitet“, erklärt Ebenthal die notwendige Korrektur. Weil es sich um einen offenkundigen Fehler handelt, wird das Wählerverzeichnis daher von Amts wegen berichtigt.
Alle Wahlberechtigten der Ortschaft Barnstedt erhalten ein persönliches Anschreiben, dem korrigierte Wahlbenachrichtigungskarten beigefügt sind. Darin sind dann sowohl der korrekte Wahlbezirk (8 Westen) als auch das für die Stimmabgabe richtige Wahllokal im Amtshaus Westen angegeben. Die fehlerhaften Wahlbenachrichtigungskarten können vernichtet werden.
„Eine Stimmabgabe im auf den ersten Wahlbenachrichtigungskarten falsch angegebenen Wahllokal in Ahnebergen ist am jeweiligen Wahltag für die Wahlberechtigten aus der Ortschaft Barnstedt somit nicht möglich, sondern nur im Wahllokal im Amtshaus Westen“, weist Ebenthal auf die entscheidende Auswirkung der Änderung hin. An der Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen, ändert sich hingegen für die Wahlberechtigten aus der Ortschaft Barnstedt nichts.
„Für diese von hier verursachte Irritation bitte ich ausdrücklich um Entschuldigung, denn dieser bedauerliche Fehler ist trotz größter Sorgfalt passiert“, setzt Ebenthal auf das Verständnis der Betroffenen. In enger Abstimmung mit der Kreiswahlleitung wird es zudem noch eine entsprechende Wahlbekanntmachung geben, die ebenfalls in den nächsten Tagen veröffentlicht wird. Für weitere Fragen stehen die Beschäftigten des Wahlamtes im Dörverdener Rathaus zur Verfügung.
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Hintergrundinformation zur Zuordnung von Wahlbezirken: Das für die Ortschaft Barnstedt ebenso wie für die Ortschaft Diensthop kein eigener Wahlbezirk gebildet wurde, soll der Gefahr der Verletzung des Wahlgeheimnisses vorbeugen. In sehr kleinen Wahlbezirken mit bis zu 150 Einwohnerinnen und Einwohnern lässt sich sonst möglicherweise erkennen, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben. Um zu verhindern, dass die Wahl deswegen anfechtbar wird, hat die Gemeinde die beiden Ortschaften durch Beschluss des Verwaltungsausschusses größeren Wahlbezirken zugeordnet. |






















