Mal ist es ein Wurfzettel im Briefkasten, mal ein unaufgefordert abgestellter Plastikkorb mit Aufkleber vor der Haustür: Illegale Abfallsammler fordern die Bevölkerung auf, Gegenstände aller Art wie Hausrat, Altkleider, Elektroaltgeräte oder Metallschrott zur Sammlung an die Straße zu stellen. Was die meisten nicht wissen, diese Sammlungen sind in der Regel nicht bei der Unteren Abfallbehörde des Landkreises gemeldet und finden illegal statt.
„Aktuell beobachten wir in der Gemeinde Dörverden solche Sammelaufrufe per Wurfzettel“, berichtet Henning Koröde, Sachgebietsleiter Abfall beim Landkreis Verden. Darin werde zur Abgabe von Alt-Haushaltsgeräten vom Fernseher über den PC bis zur Waschmaschine aufgefordert. Die Wurfzettel selber enthielten zumeist keine konkreten Angaben zum Sammelnden, angegebene Handynummern liefen ins Leere. „Die Bürgerinnen und Bürger sollten solche Aufrufe ignorieren und keine Gegenstände am Straßenrand zur Abholung bereitstellen“, rät Koröde.
„Nur zertifizierte und beauftragte Entsorgungsunternehmen dürfen Abfälle abholen“, macht Koröde klar. Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die im Landkreis Abfälle zur Verwertung aus Privathaushalten sammeln möchten, müssten diese Sammlungen spätestens drei Monate vor Sammlungsbeginn bei der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Verden anzeigen, so Koröde weiter. Das gelte ausnahmslos, egal wie umfangreich oder wie häufig gesammelt werde, welche Abfallfraktionen gesammelt würden oder ob dies mobil oder ortsfest geschehe.
Ausgenommen von der Überlassungspflicht sind lediglich Abfälle, die im Rahmen von zulässigen gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen eingesammelt werden. Diese müssten vorher angezeigt und eine ordnungsgemäße Verwertung des Sammelguts nachgewiesen werden.
Eindeutig verboten, ist das Sammeln gefährlicher Abfälle wie beispielsweise Altbatterien, Elektroaltgeräte oder Altfahrzeuge. Das gewerbliche oder gemeinnützige Sammeln ohne rechtzeitige vorherige Anzeige kann ebenso wie das unerlaubte Sammeln alter Elektrogeräte als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden. Werden gefährliche Abfälle gesammelt, droht sogar ein Strafverfahren.
Weitere Informationen rund um die richtige Abfallentsorgung sind hier abrufbar.
(Quelle: Pressemitteilung des Landkreises vom 09.11.2022, Hinweis: Insb. Wurfzettel tauchen weiterhin unregelmäßig auf)






















