Die Veterinärbehörde des Landkreises Verden hebt die seit Ende Oktober 2025 für den Landkreis geltende Aufstallungspflicht für Geflügelbestände auf. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 13. März 2026 auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Danach dürfen sämtliche Geflügelhalter ab Samstag, 14. März 2026 ihren Tieren wieder Freilauf gewähren.
Die Aufstallungspflicht war zum Schutz der heimischen Geflügelhaltung vor einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest angeordnet worden. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Niedersachsen sowie im Landkreis Verden und in den Nachbarlandkreisen ist in den letzten Wochen rückläufig.
Wichtig bleibe nach wie vor die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, betont die Veterinärbehörde. So darf kein Oberflächenwasser für Tränken benutzt und auch nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und alle für die Geflügelhaltung erforderlichen Gegenstände müssen für Wildvögel und Schadnager unzugänglich aufbewahrt werden. Darüber hinaus sollte beim Betreten der Geflügelhaltung unbedingt gesondertes Schuhwerk getragen werden.
Die Veterinärbehörde weist darauf hin, dass weiterhin jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest dem Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz des Landkreises Verden unter der Telefonnummer (04231) 15-770 oder per E-Mail an veterinaerdienst@landkreis-verden.de zu melden ist.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Verden vom 13.03.2026)






















