Gemeinde Dörverden

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Wohnsitz Ummeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau S. JastrowskiStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich II (Ordnung und Soziales)
Rathaus Dörverden, Zimmer 2 - Meldeamt - Fachbereich II (Ordnung und Soziales) // EG
Große Straße 80
27313 Dörverden
Telefon: 04234 39933
Telefax: 04234 39945
E-Mail:


Aufgaben:
Einwohnermeldewesen, Pässe, Personalausweise, Führungszeugnisse, Gewerbe An, Ab- und Ummeldungen, Plakatierungen, Untersuchungsberechtigungsscheine, Wohnungsgeberbestätigungen

Frau I. AndresStandort anzeigen
Rathaus Dörverden, Zimmer 2 - Meldeamt - Fachbereich II (Ordnung und Soziales) // EG
Große Straße 80
27313 Dörverden
Telefon: 04234 39934
Telefax: 04234 39945
E-Mail:


Aufgaben:
Einwohnermeldewesen, Pässe, Personalausweise, Führungszeugnisse, Gewerbe An-, Ab- und Ummeldungen, Plakatierungen, Untersuchungsberechtigungsscheine, Wohnungsgeberbestätigungen, Ferienprogramm


Allgemeine Informationen

Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
  • :
    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

Was sollte ich noch wissen?

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Öffnungszeiten Rathaus

Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:

Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr

Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.

Örtliche Termine

Regionale Termine

  • Sa., 30.05.2026 - Do., 04.06.2026  Top-VeranstaltungInnenstadt, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller)
  • So., 31.05.2026, 09:00 - 15:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
  • Sa., 13.06.2026, 10:00 Uhr - So., 14.06.2026, 18:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
  • Weitere Veranstaltungen