Gemeinde Dörverden

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Wohnberechtigungsschein

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Verden
Steffen Sauter
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2062 (Eingang West, 2. OG)
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-217
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Für die Anmietung bzw. Belegung von öffentlich gefördertem Mietwohnungsraum (sozialer Mietwohnungsbau) ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines, dem sogenannten "B-Schein", erforderlich. Die geförderten Wohnungen dürfen nur an Personen vergeben bzw. vermietet werden, deren Einkommen (Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen) die in § 3 des Nieders. Wohnraumförderungsgesetzes (NWoFG) festgelegten Grenzen nicht überschreitet.

Einkommensgrenzen:
Die Einkommensgrenzen entnehmen Sie bitte nachstehender Tabelle. Bei den berücksichtigten Bruttobeträgen handelt es sich um ein bereinigtes Bruttoeinkommen, d. h. von den tatsächlichen Jahresbruttobeträgen werden verschiedene Abschläge und Abzüge vorgenommen. Die genaue Höhe der maßgebenden Einkünfte ist durch einen Nachweis der Einkommensverhältnisse für einen Zeitraum von 12 Monaten vor Antragstellung zu belegen.

Anzahl der Personen im Haushalt maßgebende Einkommensgrenze (in EUR) § 3 NWoFG
1 21.250
2 28.750
3 32.500
4 36.250
5 40.000
jede weitere Person + 3.750

Sind die zum Haushalt rechnenden Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz, erhöhen sich die vorstehenden Einkommensgrenzen für jedes Kind um weitere 3.750 Euro (§ 3 NWoFG).

Wohnungsgröße:
Die Größe der Wohnung muss bei einer Vermietung in angemessenem Verhältnis zur Größe des Mieterhaushaltes stehen. Angemessen sind im Bereich der öffentlichen Förderung (§ 4 NWoFG):

  • für eine alleinstehende Person: Wohnfläche bis 50 qm
  • für zwei Haushaltsmitglieder: bis 60 qm Wohnfläche
  • für drei Haushaltsmitglieder: bis 75 qm Wohnfläche
  • für vier Haushaltsmitglieder: bis 85 qm Wohnfläche
  • für jedes weitere Haushaltsmitglied: bis 10 qm Wohnfläche

Die angemessene Wohnfläche erhöht sich:

  • bei Alleinerziehenden um 10 qm
  • für jedes schwerbehinderte Mitglied der Familie bzw. des Haushaltes um jeweils weitere 10 qm

Zuständigkeiten:
Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines gibt es je nach Ort unterschiedliche Zuständigkeiten:

  • für das Gebiet der Stadt Verden (Aller): Stadt Verden (Aller)
  • für das Gebiet der Stadt Achim: Stadt Achim
  • für das übrige Kreisgebiet: Landkreis Verden

Antragsunterlagen:
Bei der Antragstellung wird zwischen einer "allgemeinen Bescheinigung" und einer "gezielten Bescheinigung" unterschieden. Eine "allgemeine Bescheinigung" wird beantragt, wenn Angaben zu einer Mietwohnung nicht bekannt sind. Bei konkreten Mietvorhaben wird unter Angabe der Daten eine "gezielte Bescheinigung" beantragt. Anträge sind schriftlich zu stellen. Die Vordrucke erhalten Sie beim Landkreis sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

Für die Antragsstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (pdf-Formular, s. u.)
  • Einkommenserklärung Antragstellerin/Antragsteller (pdf-Formular, s. u.) inklusive vollständiger und aktueller Nachweise
  • Einkommenserklärung der haushaltsangehörigen Person (pdf-Formular, s. u.) inklusive vollständiger und aktueller Nachweise
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel etc.)
  • sofern notwendig: Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder
  • sofern notwendig: Schwerbehindertenausweis
  • sofern notwendig: Heiratsurkunde

Gebühren:

  • Wohnberechtigungsschein nach § 8 NWoFG: 18,00 Euro
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Öffnungszeiten Rathaus

Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:

Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr

Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.

Örtliche Termine

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  • Sa., 30.05.2026 - Do., 04.06.2026  Top-VeranstaltungInnenstadt, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller)
  • So., 31.05.2026, 09:00 - 15:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
  • Sa., 13.06.2026, 10:00 Uhr - So., 14.06.2026, 18:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
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