Gemeinde Dörverden

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Umsatzsteuer

zuklappenExterne Behörden
Finanzamt VerdenBremer Straße 4
27283 Verden
Telefon: 04231 9190

 
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Finanzamt Verden (Aller) VCard
Bremer Str 4
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231919-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://lst­n.­nie­der­sach­sen.­de/­steu­er/­fi­nan­zaem­ter/­fi­nanz­amt-ver­den-al­ler-67642.htmlÖffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr


Di. 08:00 - 12:00 Uhr


Mi. geschlossen


Do.  08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr


Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr



Allgemeine Informationen

Die Umsatzsteuer heißt allgemein auch Mehrwertsteuer. Ihr unterliegen insbesondere

  • Lieferungen und sonstige Leistungen,
  • die Einfuhr von Gegenständen aus Nicht-EU-Ländern – die entstehende Einfuhrumsatzsteuer erhebt der Zoll – und
  • der Bezug von Waren aus den Ländern der Europäischen Union, der sogenannte innergemeinschaftliche Erwerb.

Die Höhe der Steuer unterscheidet sich je nach Art der Umsätze:

  • allgemeiner Steuersatz: 19 Prozent
  • ermäßigter Steuersatz: 7 Prozent, gilt zum Beispiel für
    • die Lieferung fast aller Lebensmittel, ausgenommen Getränke und Gaststättenumsätze (beachten Sie auch die unten folgenden Ausnahmen),
    • für den Personennahverkehr,
    • die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr und
    • für die Umsätze mit Büchern und Zeitungen.
  • Nullsteuersatz (ab 1.1.2023) gilt – unter bestimmten Voraussetzungen – für
    • die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Das schließt die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher ein.
    • die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die den mit Solarmodulen erzeugten Strom speichern.

Aufgrund der Corona-Pandemie galten folgende Ausnahmen:

  • befristete Senkung der Steuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020
  • für Restaurant und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Getränke – galt beziehungsweise gilt
    • vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der Steuersatz von 5 Prozent und
    • vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 der Steuersatz von 7 Prozent.
    • Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder dem Steuersatz von 19 Prozent.

Sie müssen die Umsatzsteuer für Ihr Unternehmen an das Finanzamt weiterreichen. Im Gegenzug können Sie jedoch regelmäßig die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer auf bezogene Lieferungen und sonstige Leistungen, zurückfordern. In der Voranmeldung berechnen Sie die Differenzsumme.

Zeitraum der Voranmeldung 

Betrug die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR müssen Sie im laufenden Jahr monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln.

Bei einer Summe der Vorjahressteuer von mehr als 1.000 EUR bis 7.500 EUR müssen Sie die Voranmeldung quartalsweise einreichen.

Betrug sie nicht mehr als 1.000 EUR kann Sie das Finanzamt von der Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien. In diesem Fall ist nur eine Jahreserklärung zu übermitteln.

Wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu Ihren Gunsten von mehr als 7.500 EUR ergeben hat, können Sie an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen.

Wenn Sie als Gründerin oder Gründer eines Unternehmens erstmalig eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie im Jahr der Unternehmensgründung und im folgenden Kalenderjahr monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln. Diese Regelung wurde jedoch für die Jahre 2021 bis 2026 ausgesetzt. Bei einer Neugründung in den Jahren 2021 bis 2026 sind für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen die oben genannten Betragsgrenzen auschlaggebend. Im Jahr der Neugründung ist die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend. Im darauf folgenden Jahr ist die tatsächliche Steuer des Vorjahres in eine Jahressteuer umzurechnen.

Sie sind bei einer Neugründung nicht zur Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, wenn

  • Sie nur umsatzsteuerfreie Umsätze ausführen, bei denen kein Vorsteuerabzug möglich ist,
  • Sie die Kleinunternehmerregelung oder
  • Sie die Sonderregelung für pauschalierende Land und Forstwirte in Anspruch nehmen.
An wen muss ich mich wenden?

örtlich zuständiges Finanzamt

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • unter Umständen müssen Sie Eingangsrechnungen, Verträge oder ähnliche Dokumente beifügen beziehungsweise separat übersenden
Welche Gebühren fallen an?

Für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung fallen keine unmittelbaren Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es handelt sich hierbei um eine Erklärungs- beziehungsweise Anmeldungsfrist.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat/Vierteljahr) einreichen.

Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).

Wenn Sie monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, hängt die Gewährung einer Dauerfristverlängerung davon ab, dass Sie eine Sondervorauszahlung entrichten.

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Öffnungszeiten Rathaus

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Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr

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  • Sa., 13.06.2026, 10:00 Uhr - So., 14.06.2026, 18:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
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