Gemeinde Dörverden

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Tierkörperbeseitigung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Verden
FD Veterinärdienst und Verbraucherschutz
Landkreis Verden - Kreishaus
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-770
Telefax: 04231 15-773
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.

Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.

Auch Schlachtabfälle sowie Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.

Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.

Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, ist der Straßenbaulastträger für die Beseitigung zuständig. Die Entsorgung obliegt dem Straßenbaulastträger aufgrund der Verkehrssicherungspflicht, weil ein auf der Straße liegendes totes Tier eine Gefahrenquelle darstellt. Handelt es sich um Tiere, die einen Besitzer haben, muss der Besitzer die Abholung des Tierkörpers veranlassen. Wenn ein Tier auf einem auf einem Privatgrundstück verstirbt und kein Besitzer ermittelt werden kann, muss das tote Tier vom Grundstückseigentümer entsorgt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Im öffentlichen Verkehrsraum ist der Straßenbaulastträger zuständig. Wenn die Tiere einen Besitzer haben, sind diese in der Pflicht. Verstirbt das Tier auf einem Privatgrundstück und ist kein Besitzer feststellbar, ist der Grundstückseigentümer zuständig.“

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Wenn tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Die für den Landkreis Verden zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt ist:

Rendac Rotenburg GmbH
Hesedorfer Weg 76
27356 Rotenburg/Wümme
Tel.: 04268 93130
Fax: 04268 93120

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