Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
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Frau S. Jastrowski![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich II (Bürgerservice und interne Dienste) Rathaus Dörverden, Zimmer 2 - EG, Meldeamt - Fachbereich II (Bürgerservice und interne Dienste) // EG Große Straße 80 27313 Dörverden Telefon: 04234 39933 Telefax: 04234 39945 E-Mail: s.jastrowski@doerverden.de
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Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Startseite zur vorübergehend eingeschränkten Erreichbarkeit!
Bankverbindungen, Anschrift sowie Telefonnummer der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.
Aus dem Blauen Blatt Nr. 4/2020
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