Für die Ausübung eines Reisegewerbes nach § 55 ff. Gewerbeordnung ist eine Reisegewerbekarte erforderlich. Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Waren oder Leistungen aufnimmt oder
- selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet ausgestellt werden und ist in ganz Deutschland gültig.
Zuständigkeiten:
Je nach Wohnsitz gibt es für Ihr Anliegen unterschiedliche Zuständigkeiten:
- bei Wohnsitz im Gebiet der Stadt Verden (Aller): Stadt Verden (Aller)
- bei Wohnsitz im Gebiet der Stadt Achim: Stadt Achim
- bei Wohnsitz im übrigen Kreisgebiet: Landkreis Verden
Antragsunterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (pdf-Formular s. u.)
- Schulden- und Straffreiheitserklärung (pdf-Formular s. u.)
- Führungszeugnis - Beleg-Art O oder P (bei der Wohngemeinde zu beantragen; wird dem Landkreis direkt zugesandt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohngemeinde zu beantragen; wird dem Landkreis direkt zugesandt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Gebühren:
Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Bei einfachem Verwaltungsaufwand ist von einer Gebühr in Höhe von 255,00 EUR auszugehen.






















