Gemeinde Dörverden

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Inhalt
Sie sind hier:

Pfandleihgewerbe-Erlaubnis

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Verden
Einheitliche Stelle
Landkreis Verden - Kreishaus
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Herr Kehrbach
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0129 (Eingang Ost, EG)
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-153
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Verden VCard
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)

Allgemeine Informationen

Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben wollen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

  • Tatsachen  die Annahme rechtfertigen, dass Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, oder
  • Sie die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweisen.

Zuständigkeiten:
Je nach Betriebssitz gibt es für Ihr Anliegen unterschiedliche Zuständigkeiten:

  • für Betriebe im Gebiet der Stadt Verden (Aller): Stadt Verden (Aller)
  • für Betriebe im Gebiet der Stadt Achim: Stadt Achim
  • für Betriebe im übrigen Kreisgebiet: Landkreis Verden

Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung eines Pfandleih-Gewerbes (pdf-Formular s. u.)
  • Grundrisszeichnungen im Maßstab 1:100 (4-fach)
  • Lageplan (DIN A4)
  • Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis (einfach)
  • Schulden- und Straffreiheitserklärung (pdf-Formular s. u.)
  • Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Betriebsversicherungen
  • Nachweis über die für den Betrieb erforderlichen Mittel (mind. 100.000 EUR)
  • Behördenführungszeugnis - Beleg-Art O oder P (bei der Wohngemeinde zu beantragen; wird dem Landkreis direkt zugesandt)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohngemeinde zu beantragen; wird dem Landkreis direkt zugesandt)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Bei Antragstellung durch GmbH: GmbH-Vertrag, Handelsregisterauszug

Gebühren:
Die Gebührenhöhe kann bei der Ansprechpartnerin bzw. dem Ansprechpartner erfragt werden.

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Infospalte

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Öffnungszeiten Rathaus

Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:

Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr

Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.

Örtliche Termine

Regionale Termine

  • Sa., 30.05.2026 - Do., 04.06.2026  Top-VeranstaltungInnenstadt, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller)
  • So., 31.05.2026, 09:00 - 15:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
  • Sa., 13.06.2026, 10:00 Uhr - So., 14.06.2026, 18:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
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