Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt.
Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
Ansprechpartner/in beim Landkreis Verden
| Frau Stelter | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0124 (Haupteingang, EG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-421 E-Mail: verkehr@landkreis-verden.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formeller Antrag:
Name sowie Wohn- und Betriebssitz, bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort; Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer; Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge;
Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 PBefG:
Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung; Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis
Welche Gebühren fallen an?
Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.
Grundlage der Gebührenberechnung:
- Anzahl der Fahrzeuge
- der Laufzeit der Genehmigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Infobereich
Öffnungszeiten Rathaus
Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:
Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr
Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.
Örtliche Termine
- Do., 28.05.2026, 09:30 - 10:30 UhrHeiglnWaldspielplatz "In der Worth", DörverdenAWO OV Dörverden
- Fr., 29.05.2026, 09:30 - 11:30 UhrVorbeugende Finanzberatung in der Gemeinde DörverdenRathaus DörverdenCaritasverband für die Landkreise
- Mo., 01.06.2026, 18:00 UhrSitzung der Lok AG DörverdenTSV Dörverden (Am Sünderberg 23, 27313 Dörverden)LokAG Dörverden
- Mi., 03.06.2026, 14:00 - 16:30 UhrRadtour mit der AWO DörverdenWesersporthalle (Weser-Sporthalle), DörverdenAWO OV Dörverden
- Do., 04.06.2026, 09:30 - 10:30 UhrHeiglnWaldspielplatz "In der Worth", DörverdenAWO OV Dörverden
- Weitere Veranstaltungen
Regionale Termine
- Sa., 30.05.2026 - Do., 04.06.2026
Verdener DomweihInnenstadt, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller) - So., 31.05.2026, 09:00 - 15:00 Uhr
WaldflohmarktMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden - Sa., 13.06.2026, 10:00 Uhr - So., 14.06.2026, 18:00 Uhr
Sandland-FestivalMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden - Weitere Veranstaltungen





















