Gemeinde Dörverden

[Direkt zum Inhalt [Alt+2]] [Direkt zur Navigation [Alt+3]] [Direkt zur Infospalte [Alt+4]]

Blick ins Allertal bei Wahnebergen
Diensthoper Forst
Radfahren & Wandern
     + + +   Stellenausschreibungen   + + +   Eichenprozessionsspinner auch in Dörverden aktiv   + + +   Über 1.700 Hektar für Windenergie reserviert   + + +   
 
Inhalt
Sie sind hier:

Personalausweis

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau S. JastrowskiStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich II (Ordnung und Soziales)
Rathaus Dörverden, Zimmer 2 - Meldeamt - Fachbereich II (Ordnung und Soziales) // EG
Große Straße 80
27313 Dörverden
Telefon: 04234 39933
Telefax: 04234 39945
E-Mail:


Aufgaben:
Einwohnermeldewesen, Pässe, Personalausweise, Führungszeugnisse, Gewerbe An, Ab- und Ummeldungen, Plakatierungen, Untersuchungsberechtigungsscheine, Wohnungsgeberbestätigungen

Frau I. AndresStandort anzeigen
Rathaus Dörverden, Zimmer 2 - Meldeamt - Fachbereich II (Ordnung und Soziales) // EG
Große Straße 80
27313 Dörverden
Telefon: 04234 39934
Telefax: 04234 39945
E-Mail:


Aufgaben:
Einwohnermeldewesen, Pässe, Personalausweise, Führungszeugnisse, Gewerbe An-, Ab- und Ummeldungen, Plakatierungen, Untersuchungsberechtigungsscheine, Wohnungsgeberbestätigungen, Ferienprogramm


Allgemeine Informationen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
        -alter Personalausweis,
        -gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • digitales Lichtbild (s. PDF-Dokument)
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
        -Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
        -Familienbuch
        -Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?

Bitte beachten Sie: ab dem 07 Februar 2026 erhöht sich die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises:

  • Gebühr:46,00 EUR
    Antragsteller ab 24 Jahren
  • Gebühr:30,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebühr:27,60 EUR
    Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
  • Gebühr:6,00 EUR
    Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle
  • Gebühr:6,00 EUR
    Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion nach Wiederauffinden des Personalausweises
  • Gebühr:13,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
  • Gebühr:kostenfrei
    Sperren der Online-Ausweisfunktion
  • Gebühr:kostenfrei
    Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres
  • Gebühr:kostenfrei
    Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.

Was sollte ich noch wissen?

Seit dem 1. Mai 2025 gilt eine wichtige Neuerung bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen: Es dürfen nur noch digitale Passbilder verwendet werden. 

Die Verwendung eines mitgebrachten Fotos ohne QR-Code ist seit dem 31.07.2025 nicht mehr möglich.

Wie funktioniert das neue Verfahren?

Sie können Ihr Passbild direkt im Einwohnermeldeamt aufnehmen lassen. Für die Aufnahme wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6 € erhoben. Der Vorteil: Alles geschieht vor Ort, und Ihr digitales Passbild wird direkt in das Antragsverfahren übermittelt.

Alternativ können Sie Ihr digitales Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio aufnehmen lassen. Diese Fotostudios übermitteln das digitale Passbild auf einem sicheren und verschlüsselten Weg direkt an die zuständige Behörde. Sie erhalten dort ein Bestätigungsblatt mit einem QR-Code, das Sie bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt vorlegen müssen. Zertifizierte Fotostudios in Ihrer Region finden Sie im Internet:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Die Identität der fotografierten Person wird vor Ort im Einwohnermeldeamt geprüft.

Was passiert mit dem digitalen Passbild?

Das digitale Passbild wird sicher abgerufen und in den Antrag übernommen, um es an die Bundesdruckerei weiterzuleiten. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bilddaten automatisch gelöscht.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie gerne im Dörverdener Rathaus:

Gemeinde Dörverden, Große Straße 80, 27313 Dörverden

Einwohnermeldeamt
Tel.: 04234/399-33 oder 04234/399-33
E-Mail: info@doerverden.de

Auf dem Personalausweisportal des Bundes im Internet sind zudem ausführliche Informationen zu finden:

https://www.personalausweisportal.de

« zurück

Infospalte

Infobereich

Öffnungszeiten Rathaus

Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:

Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr

Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.

Örtliche Termine

Regionale Termine

  • Sa., 30.05.2026 - Do., 04.06.2026  Top-VeranstaltungInnenstadt, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller)
  • So., 31.05.2026, 09:00 - 15:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
  • Sa., 13.06.2026, 10:00 Uhr - So., 14.06.2026, 18:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
  • Weitere Veranstaltungen