Gemeinde Dörverden

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Namensgebung (-erklärung)

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau A. MeyerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich II (Ordnung und Soziales)
Rathaus Dörverden, Zimmer 23 - Standesamt - Fachbereich II (Ordnung und Soziales) // 1. OG
Große Straße 80
27313 Dörverden
Telefon: 04234 39981
Telefax: 04234 39945
E-Mail:


Aufgaben:
Vorzimmer Bürgermeister, Standesbeamtin, Friedhofsverwaltung


Allgemeine Informationen

Nachnamenserklärungen können u. a. in folgenden Fällen erfolgen:

Bei Ehegatten:

  • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z. B. nach Eheschließung im Ausland
  • Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner
  • Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Bei Kindern:

  • Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
  • Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern
  • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
  • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland

Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.

Namensrechtliche Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich.

An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist:

  • bei Ehegatten: das Standesamt des Eheschließungsortes
  • bei Kindern: das Standesamt des Geburtsortes
  • bei Ledigen & Geschiedenen: das Standesamt des Wohnsitzes

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
Einzelfallabhängig!
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Namenserklärung wird mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.

Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle (der Eheschließung bzw. des Geburtsortes) zugegangen ist.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

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Öffnungszeiten Rathaus

Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:

Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr

Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.

Örtliche Termine

Regionale Termine

  • Sa., 30.05.2026 - Do., 04.06.2026  Top-VeranstaltungInnenstadt, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller)
  • So., 31.05.2026, 09:00 - 15:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
  • Sa., 13.06.2026, 10:00 Uhr - So., 14.06.2026, 18:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
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