Gemeinde Dörverden

[Direkt zum Inhalt [Alt+2]] [Direkt zur Navigation [Alt+3]] [Direkt zur Infospalte [Alt+4]]

Blick ins Allertal bei Wahnebergen
Diensthoper Forst
Wolf im Wolfcenter Barme
     + + +   Stellenausschreibungen   + + +   Eichenprozessionsspinner auch in Dörverden aktiv   + + +   Über 1.700 Hektar für Windenergie reserviert   + + +   
 
Inhalt
Sie sind hier:

Kurzzeitkennzeichen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Verden
Info-Schalter Information Kfz-Zulassung
Telefon: 04231 15-245
Telefax: 04231 15-608
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Kurzzeitkennzeichen

Das Kennzeichen besteht aus der Landkreis-Kennung (VER) und einer Ziffernkombination beginnend mit „04“. Das Kennzeichen enthält außerdem auf der rechten Seite ein gelb hinterlegtes Ablaufdatum.

Mit Kurzzeitkennzeichen dürfen Fahrzeuge, wenn sie nicht zugelassen sind, zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden.

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Ausstellung längstens fünf Tage gültig. Eine Vordatierung ist nicht zulässig.

Der Antragssteller muss das betroffene Fahrzeug anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I genau bezeichnen. Das Fahrzeug benötigt eine Betriebserlaubnis und muss eine gültige Hauptuntersuchung haben.

Wo kann ich das Kennzeichen beantragen?
Kurzzeitkennzeichen können entweder bei der für den Hauptwohnsitz des Halters oder bei der für den Standort des Fahrzeuges (Nachweis durch Kaufvertrag) zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Nachweis der Halterdaten
    • bei natürlichen Personen (Privatpersonen):
      Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate); der Führerschein ist kein Ausweisdokument und wird nicht akzeptiert.
    • bei juristischen Personen (z. B. Firmen):
      Handelsregister (bei Firmen), Vereinsregister (bei Vereinen)
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) speziell für Kurzzeitkennzeichen
  • ggf. Vollmacht, falls der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint (Ausweis der bevollmächtigten Person ist zusätzlich vorzulegen) (PDF-Formular)
  • ggf. Kaufvertrag

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 13,10 EUR. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Hinweis:
Für eine reine Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen ist eine Terminbuchung nicht notwendig. Sie können einfach mit den benötigten Unterlagen im Rahmen der Öffnungszeiten bei der Kfz-Zulassungsstelle vorsprechen.

« zurück

Infospalte

Infobereich

Öffnungszeiten Rathaus

Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:

Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr

Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.

Örtliche Termine

Regionale Termine

  • Sa., 30.05.2026 - Do., 04.06.2026  Top-VeranstaltungInnenstadt, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller)
  • So., 31.05.2026, 09:00 - 15:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
  • Sa., 13.06.2026, 10:00 Uhr - So., 14.06.2026, 18:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
  • Weitere Veranstaltungen