Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Gewerbeummeldung
Ansprechpartner/in
Frau S. Jastrowski![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich II (Bürgerservice und interne Dienste) Rathaus Dörverden, Zimmer 2 - EG, Meldeamt - Fachbereich II (Bürgerservice und interne Dienste) // EG Große Straße 80 27313 Dörverden Telefon: 04234 39933 Telefax: 04234 39945 E-Mail: s.jastrowski@doerverden.de
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.2.1 an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
Anträge / Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Was sollte ich noch wissen?
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Infobereich
Öffnungszeiten Rathaus
Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Startseite zur vorübergehend eingeschränkten Erreichbarkeit!
Bankverbindungen, Anschrift sowie Telefonnummer der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.
Örtliche Termine
- Mo, 25.01.2021, 09:30 - 11:30 UhrFrauenberatung Verden e. V.Rathaus DörverdenFrauenberatung Verden
- Mo, 01.02.2021, 09:30 - 11:30 UhrFrauenberatung Verden e. V.Rathaus DörverdenFrauenberatung Verden
- Do, 04.02.2021, 14:30 - 17:00 Uhr!!! FÄLLT AUS !!! Rentenberatung im RathausRathaus DörverdenDeutsche Rentenversicherung
- Mo, 08.02.2021, 09:30 - 11:30 UhrFrauenberatung Verden e. V.Rathaus DörverdenFrauenberatung Verden
- Di, 09.02.2021, 10:00 - 12:00 Uhr!!! Fällt aus !!! Sprechtag FormularlotsenRathaus Dörverden, Erdgeschoss, Zimmer 4 (behindertengerechter Zugang).Gemeinde Dörverden
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- Do, 28.01.2021 - So, 31.01.2021
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- Fr, 26.02.2021, 20:00 - 22:00 Uhr
Konzert Stefan JürgensGymnasium am Wall (Aula), Verden (Aller)Verdener Jazz und Blues Tage e.V.
- Do, 04.03.2021, 20:00 - 22:00 Uhr
Theaterabonnement 2020/ 2021 - "Spatz und Engel"Stadthalle Verden GmbH, Verden (Aller)Stadt Verden
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Aus dem Blauen Blatt Nr. 4/2020
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