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Genehmigungsfreie Bauvorhaben

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Verden
Servicestelle Bauberatung, Bauangelegenheiten und Brandschutz
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2116 (Eingang Ost, 2. OG)
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-592
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Genehmigungsfreie Bauvorhaben nach § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Für bestimmte bauliche Anlagen innerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplans ist keine Baugenehmigung erforderlich.

Es handelt sich hierbei um folgende Vorhaben:

  • Wohngebäude in Kleinsiedlungsgebieten sowie reinen, allgemeinen oder besonderen Wohngebieten (auch mit Räumen für freie Berufe, sofern die Wohnnutzung überwiegt)
  • sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 in Gewerbe- und Industriegebieten
  • bauliche Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, die keine Gebäude sind
  • Nebengebäude und Nebenanlagen für die Gebäude nach den Nummern 1 und 2

Für solche Bauvorhaben kann alternativ zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ein Anzeigeverfahren durchgeführt werden. Sie brauchen dafür eine/n qualifizierten Entwurfsverfasser/in, der/die die Bauvorlagen unterschreibt und ausreichend gegen Haftpflichtgefahren versichert ist. Im Anzeigeverfahren prüft die Bauaufsichtsbehörde nicht, ob das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Verantwortung hierfür geht auf den/die Entwurfsverfasser/in über.

Die Bauanzeige ist mit den Bauvorlagen beim Landkreis Verden einzureichen. Der Landkreis leitet die Bauanzeige an die zuständige Gemeinde weiter, die die gesicherte Erschließung des Bauvorhabens bestätigt, sofern diese gegeben ist.

Sofern für die Durchführung der Baumaßnahme Ausnahmen, Befreiungen oder Abweichungen von Vorschriften des öffentlichen Baurechts erforderlich sind, müssen diese vorher separat bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

Zuständigkeiten:
Für Ihr Anliegen gibt es je nach Ort unterschiedliche Zuständigkeiten:

  • für das Gebiet der Stadt Verden (Aller): Stadt Verden (Aller)
  • für das übrige Kreisgebiet: die jeweilige Gemeinde, in der das Baugrundstück liegt, und der Landkreis Verden

Antragsunterlagen:
Seit dem 01.01.2024 sind die Bauanzeigen nach § 62 NBauO in digitaler Form zu übermitteln. Über den obigen Link können Sie die Mitteilung online ausfüllen, alle erforderlichen Antragsunterlagen beifügen und digital einreichen. Art und Umfang der benötigten Bauvorlagen ergeben sich aus der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung: § 5 NBauVorlVO - Bauvorlagen zum Bauantrag und zur Mitteilung für bauliche Anlagen, ausgenommen Werbeanlagen.

Um eine Bauanzeige vorzulegen, benötigen Sie eine bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin bzw. einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Wichtig: Um am digitalen Antragsverfahren teilzunehmen, füllen Sie bitte auch die Vollmacht (siehe oben) aus und senden diese unterschrieben an die E-Mailadresse: . Alternativ können Sie diese auch per Post an den Landkreis Verden, Fachdienst Bauordnung, senden. 

Die eingereichten Bauvorlagen müssen korrekt nach den Vorgaben der NBauVorlVO bezeichnet sein.

Die Bauanzeige wird nach erfolgreicher Übermittlung beim Landkreis Verden erfasst. Anschließend wird ein sogenannter Projektraum für die weitere Kommunikation zwischen Bauherrin bzw. Bauherr, Entwurfsverfasserin bzw. Entwurfsverfasser und den weiteren beteiligten Stellen eingerichtet. Auch die Gemeinde, in der das Bauvorhaben verwirklicht werden soll, erhält hierüber Ihren Antrag digital zur Stellungnahme und mit der Bitte, die Erschließungsbescheinigung bereitzustellen.

Sie sowie Ihre Entwurfsverfasserin bzw. Ihr Entwurfsverfasser erhalten einen Einladungslink per E-Mail, mit dem Sie dem Projektraum beitreten können. Über mögliche Nachforderungen und den aktuellen Stand des Verfahrens werden Sie im Projektraum informiert. Zusätzlich werden Sie per E-Mail benachrichtigt, wenn ein Schreiben im Projektraum hinterlegt wurde.

Achtung: Da das Verfahren vollständig digital abgewickelt wird, wird auch die Bestätigung über die Vollständigkeit sowie der Gebührenbescheid nur noch im Projektraum zur Verfügung gestellt.

Wenn die Bescheinigung mit dem Gebührenbescheid erstellt und im Projektraum hochgeladen wurde, erhalten Sie als Bauherrin bzw. Bauherr und auch Ihre Entwurfsverfasserin bzw. Ihr Entwurfsverfasser eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Dokumente stehen dann zur Einsicht und zum Herunterladen aus dem Projektraum zur Verfügung.

Hinweise für Entwurfsverfasserinnen bzw. Entwurfsverfasser:
Die Entwurfsverfasserinnen bzw. Entwurfsverfasser nehmen im digitalen Verfahren eine wichtige Rolle ein. Sie sind die Hauptansprechpartner für den Landkreis Verden als Untere Bauaufsichtsbehörde. Sollten Sie für eine Bauherrin bzw. einen Bauherrn tätig sein, der oder die keinen Zugang zu den Online-Diensten des Landkreises bzw. grundsätzlich zum Internet hat, ist zwischen Ihnen sicherzustellen, dass die Bauherrin bzw. der Bauherr über den Verfahrensstand und auch über die zu zahlenden Gebühren informiert wird. Die an Sie und die Bauherren gerichteten Schreiben werden grundsätzlich nur noch im Projektraum zur Verfügung gestellt.

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