Wer ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, der zuständigen Stelle mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzuzeigen. Das gilt auch für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbständigen Zweigstelle und für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen.
Gaststättenbetrieb: Anzeige
Ansprechpartner/in
Herr T. Grimm![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich II (Bürgerservice und interne Dienste) Rathaus Dörverden, Zimmer 6 - EG, Bürgerbüro - Fachbereich II (Bürgerservice und interne Dienste) // EG Große Straße 80 27313 Dörverden Telefon: 04234 39932 Telefax: 04234 39945 E-Mail: t.grimm@doerverden.de
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit begonnen werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
- ggf. Vertretungsvollmacht
- bei Alkoholausschank:
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) sowie
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.6.1 an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Anzeigefrist: 4 Wochen
vor Aufnahme der Tätigkeit
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Für die Anzeige eines Gaststättengewerbes ist der nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG) vorgeschriebene Vordruck zu verwenden.
Alternativ kann die Anzeige auch durch die Gewerbeanzeige unter Verwendung der Anzeigenvordrucke GewA 1 und GewA 2 erstattet werden. Voraussetzung ist aber, dass die Gewerbeanzeige dann vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen oder den obengenannten Veränderungen erstattet wird, und dass in der Gewerbeanzeige angegeben wird, ob alkoholische Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden sollen oder nicht.
Was sollte ich noch wissen?
Die Anzeige ersetzt nicht die Erfordernisse nach anderen Fachgesetzen (z. B. Baugenehmigung, lebensmittelrechtliche Unterrichtung).
Infobereich
Öffnungszeiten Rathaus
Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Startseite zur vorübergehend eingeschränkten Erreichbarkeit!
Bankverbindungen, Anschrift sowie Telefonnummer der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.
Örtliche Termine
- Mo, 25.01.2021, 09:30 - 11:30 UhrFrauenberatung Verden e. V.Rathaus DörverdenFrauenberatung Verden
- Mo, 01.02.2021, 09:30 - 11:30 UhrFrauenberatung Verden e. V.Rathaus DörverdenFrauenberatung Verden
- Do, 04.02.2021, 14:30 - 17:00 Uhr!!! FÄLLT AUS !!! Rentenberatung im RathausRathaus DörverdenDeutsche Rentenversicherung
- Mo, 08.02.2021, 09:30 - 11:30 UhrFrauenberatung Verden e. V.Rathaus DörverdenFrauenberatung Verden
- Di, 09.02.2021, 10:00 - 12:00 Uhr!!! Fällt aus !!! Sprechtag FormularlotsenRathaus Dörverden, Erdgeschoss, Zimmer 4 (behindertengerechter Zugang).Gemeinde Dörverden
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Regionale Termine
- Do, 28.01.2021 - So, 31.01.2021
VER-Dinale - ABSAGE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Niedersachsenhalle Verden GmbH, Verden (Aller)Rennverein Verden + RV Graf v. Schmettow
- Fr, 26.02.2021, 20:00 - 22:00 Uhr
Konzert Stefan JürgensGymnasium am Wall (Aula), Verden (Aller)Verdener Jazz und Blues Tage e.V.
- Do, 04.03.2021, 20:00 - 22:00 Uhr
Theaterabonnement 2020/ 2021 - "Spatz und Engel"Stadthalle Verden GmbH, Verden (Aller)Stadt Verden
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Kurz und bündig
Neues von Tante Meta...
Aus dem Blauen Blatt Nr. 4/2020
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