Gemeinde Dörverden

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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Verden
Führerscheinstelle Herr Paustian
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0112 (Haupteingang, EG)
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-1850
E-Mail:
Führerscheinstelle Frau Scheffer
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0113a (Haupteingang, EG)
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-1850
E-Mail:
Führerscheinstelle Frau Vogts
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0112 (Haupteingang, EG)
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-1850
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wer Fahrgäste in Krankenwagen, Mietwagen, Taxen oder mit einem Pkw im Linienverkehr befördern will, muss neben der allgemeinen Fahrerlaubnis auch die besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Fahrertätigkeit hauptberuflich oder nur aushilfsweise ausgeführt werden soll.

Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt:

  • 19 Jahre für Krankenwagen
  • 21 Jahre für Mietwagen und Taxen

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird jeweils für die Dauer von max. fünf Jahren ausgestellt.

Antragsunterlagen:
Für die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Fahrgastfahrerlaubnis (pdf-Formular, s. u.)
  • Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass immer mit Meldebescheinigung)
  • EU-Kartenführerschein mit Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenwagen seit mindestens einem Jahr)
  • ärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens
  • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Nachweis der gesundheitlichen Eignung (medizinisch-psychologisch) durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Führungszeugnis der Belegart "O" (wird unmittelbar zugesandt)

Gebühren:
Die Gebühren für Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrgastfahrerlaubnis betragen 42,60 Euro, für die Verlängerung einer Fahrgastfahrerlaubnis 38,00 Euro.

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Öffnungszeiten Rathaus

Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:

Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr

Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.

Örtliche Termine

Regionale Termine

  • Sa., 30.05.2026 - Do., 04.06.2026  Top-VeranstaltungInnenstadt, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller)
  • So., 31.05.2026, 09:00 - 15:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
  • Sa., 13.06.2026, 10:00 Uhr - So., 14.06.2026, 18:00 Uhr  Top-VeranstaltungMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden
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