Gemeinde Dörverden

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Eheschließung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau A. MeyerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich II (Ordnung und Soziales)
Rathaus Dörverden, Zimmer 23 - Standesamt - Fachbereich II (Ordnung und Soziales) // 1. OG
Große Straße 80
27313 Dörverden
Telefon: 04234 39981
Telefax: 04234 39945
E-Mail:


Aufgaben:
Vorzimmer Bürgermeister, Standesbeamtin, Friedhofsverwaltung


Allgemeine Informationen

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Standesamt, in dem Ihre Ehe geschlossen werden soll, in Verbindung setzen. Frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung kann die Anmeldung erfolgen.

Hinweise:

 

  • Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden. In diesem Fall muss der zuständige Standesbeamte den anderen Standesbeamten zur Vornahme der Eheschließung ermächtigen und dabei auch bescheinigen, dass kein Ehehindernis festgestellt worden ist.
  • Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was Sie im Einzelnen berücksichtigen müssen.

 


Voraussetzungen:
Beide Partner sollen persönlich erscheinen.

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)

Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

  • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.

Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

  • aktuelle Geburtsurkunde

Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
  • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.

Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:

  • die Eheurkunde oder
  • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
  • die Sterbeurkunde des früheren Partners.

Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • alle Heiratsurkunden
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.

Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der Kinder.

Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Fremdsprachige Urkunden

Hinweise:

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

Weitere Unterlagen:

Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Welche Gebühren fallen an?

Einzelfallabhängig!

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.

Trauungen sind möglich im Rathaus Dörverden, Amtshaus Westen, Rittergut Donnerhorst sowie im Kulturgut Ehmken Hoff .

Für Trauungen außerhalb der Diensträume des Standesamtes fällt eine Gebühr von 100,00 Euro an.

Für Trauungen im Rittergut Donnerhorst  fallen zusätzliche Gbühren von 100,00 Euro an. Für Trauungen im Kulturgut Ehmken Hoff sowie im Amtshaus Westen entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 75,00 Euro.

Für eine Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten am Samstag fallen weitere Kosten in Höhe von 100 Euro an.

 

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