Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Außenwerbung - Genehmigung
Ansprechpartner/in
| Gemeinde Dörverden | |
| Große Straße 80 27313 Dörverden Telefon: 04234 399-0 Telefax: 04234 399-45 E-Mail: info@doerverden.deHomepage: https://www.doerverden.de | Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr. Gerne stehen wir Ihnen auch zu anderen Zeiten nach Absprache zur Verfügung! |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinden mit bauaufsichtlichen Befugnissen .
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung sowie ggf. eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr im Einzelfall nach Ortsrecht erhoben.
Wird eine Werbeanlage ohne eine erforderliche Baugenehmigung angebracht, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Gegebenenfalls ist darüber hinaus eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Raumes erforderlich. Darüber berät Sie im Einzelfall die Bauaufsichtsbehörde oder die jeweilige Gemeindeverwaltung.
Es gibt auch genehmigungsfreie Werbeanlagen gemäß Ziffer 10 der Anlage 1 zu § 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), z. B. für Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1qm, für Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen oder für Werbeanlagen, die vorübergehend zu öffentlichen Wahlen angebracht oder aufgestellt werden.
Die NBauO gilt im Übrigen nicht für Werbemittel, die an den für diesen Zweck genehmigten Säulen, Tafeln oder Flächen angebracht sind.
Infobereich
Öffnungszeiten Rathaus
Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:
Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr
Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.
Örtliche Termine
- Do., 28.05.2026, 09:30 - 10:30 UhrHeiglnWaldspielplatz "In der Worth", DörverdenAWO OV Dörverden
- Fr., 29.05.2026, 09:30 - 11:30 UhrVorbeugende Finanzberatung in der Gemeinde DörverdenRathaus DörverdenCaritasverband für die Landkreise
- Mo., 01.06.2026, 18:00 UhrSitzung der Lok AG DörverdenTSV Dörverden (Am Sünderberg 23, 27313 Dörverden)LokAG Dörverden
- Mi., 03.06.2026, 14:00 - 16:30 UhrRadtour mit der AWO DörverdenWesersporthalle (Weser-Sporthalle), DörverdenAWO OV Dörverden
- Do., 04.06.2026, 09:30 - 10:30 UhrHeiglnWaldspielplatz "In der Worth", DörverdenAWO OV Dörverden
- Weitere Veranstaltungen
Regionale Termine
- Sa., 30.05.2026 - Do., 04.06.2026
Verdener DomweihInnenstadt, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller) - So., 31.05.2026, 09:00 - 15:00 Uhr
WaldflohmarktMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden - Sa., 13.06.2026, 10:00 Uhr - So., 14.06.2026, 18:00 Uhr
Sandland-FestivalMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden - Weitere Veranstaltungen





















