Die zuständige Stelle kann für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Wochenmärkten im Sinne des § 67 Gewerbeordnung (GewO) Ausnahmen insbesondere von der Erlaubnispflicht für das Versteigerergewerbe zulassen.
Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Wochenmärkten
Ansprechpartner/in beim Landkreis Verden
| Einheitliche Stelle | |
| Landkreis Verden - Kreishaus Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) E-Mail: ea@landkreis-verden.de |
|
Externe Ansprechpartner/in
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Verden Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft über Einträge gem. § 26 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) und § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts
Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat können im Herkunftsstaat ausgestellte Unterlagen verwendet werden, die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden erfüllt werden.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.14 und 40.1.22.18 an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (4 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Infobereich
Öffnungszeiten Rathaus
Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:
Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr
Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.
Örtliche Termine
- Do., 28.05.2026, 09:30 - 10:30 UhrHeiglnWaldspielplatz "In der Worth", DörverdenAWO OV Dörverden
- Fr., 29.05.2026, 09:30 - 11:30 UhrVorbeugende Finanzberatung in der Gemeinde DörverdenRathaus DörverdenCaritasverband für die Landkreise
- Mo., 01.06.2026, 18:00 UhrSitzung der Lok AG DörverdenTSV Dörverden (Am Sünderberg 23, 27313 Dörverden)LokAG Dörverden
- Mi., 03.06.2026, 14:00 - 16:30 UhrRadtour mit der AWO DörverdenWesersporthalle (Weser-Sporthalle), DörverdenAWO OV Dörverden
- Do., 04.06.2026, 09:30 - 10:30 UhrHeiglnWaldspielplatz "In der Worth", DörverdenAWO OV Dörverden
- Weitere Veranstaltungen
Regionale Termine
- Sa., 30.05.2026 - Do., 04.06.2026
Verdener DomweihInnenstadt, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller) - So., 31.05.2026, 09:00 - 15:00 Uhr
WaldflohmarktMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden - Sa., 13.06.2026, 10:00 Uhr - So., 14.06.2026, 18:00 Uhr
Sandland-FestivalMagic Park Verden, Verden (Aller)Magic Park Verden - Weitere Veranstaltungen





















