41. Änderung des Flächennutzungsplans „Wasserkraftwerk Dörverden“, Teilplan 2 – Ortschaft Dörverden
Feststellungsbeschluss sowie Genehmigung des Landkreis Verden gemäß § 6 (5) BauGB (Baugesetzbuch)
Der Rat der Gemeinde Dörverden hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 für die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan 2 gemäß § 6 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Feststellungsbeschluss gefasst.
Der Landkreis Verden hat diese 41. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Schreiben vom 21.03.2018 (AZ 63 32 20/Dör-41) genehmigt. Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Der räumliche Geltungsbereich der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan 2 umfasst einen Teil der ehemaligen Flächen des Umspannwerkes an der Weser in Dörverden. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt verdeutlicht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1.eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
3.nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Der o. g. Bauleitplan mit der Begründung können gemäß § 6 (5) S. 4 BauGB im Rathaus der Gemeinde Dörverden, Fachbereich I (Bauen), Große Straße 80, 27313 Dörverden während der Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Dörverden (http://www.doerverden.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/Flächennutzungsplan/) eingesehen werden.
Der o. a. Bauleitplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Dörverden, den 03.04.2018 Az.: 61 25 02/41.Änd.
gez. Alexander von Seggern
Bürgermeister
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
06.04.2018 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |
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