39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörverden im Teilplan 2 Ortschaft Barme "Zufahrt zur gewerblichen Baufläche Barme"
Feststellungsbeschluss sowie Genehmigung des Landkreises Verden gemäß § 6 (5) BauGB (Baugesetzbuch)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 den Feststellungsbeschluss über die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörverden im Teilplan 2 Ortschaft Barme "Zufahrt zur gewerblichen Baufläche Barme" gefasst.
Der Landkreis Verden hat die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörverden im Teilplan 2 Ortschaft Barme "Zufahrt zur gewerblichen Baufläche Barme" mit Ver¬fügung vom 13.04.2018 – Az.: 63 32 20/Dör-39 – genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Bau¬gesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der genehmigten Fläche ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Der o. g. Bauleitplan mit der Begründung können gemäß § 6 (5) S. 4 BauGB im Rathaus der Gemeinde Dörverden, Fachbereich I (Bauen), Große Straße 80, 27313 Dörverden während der Sprechzeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Dörverden (http://www.doerverden.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/Flächennutzungsplan/) eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörverden im Teilplan 2 Ortschaft Barme "Zufahrt zur gewerblichen Baufläche Barme" wirksam.
Dörverden, den 08.05.2018 Az.: 61 25 02/39.Änd.
gez. Alexander von Seggern
Bürgermeister
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
16.05.2018 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |
Begründung
![]() | Begründung (4 MB) |
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