Im vergangenen Jahr konnten auf Grund der Corona-Pandemie keine Osterfeuer im Landkreis Verden stattfinden. Auch in diesem Jahr werden diese Brauchtumsfeuer zu Ostern – auch mit Blick auf die aktuell bestehenden Restriktionen der Corona-Verordnung des Landes – voraussichtlich nicht möglich sein. Der Landkreis Verden und seine kreisangehörigen Städte und Kommunen empfehlen, auch 2021 keine Osterfeuer zu veranstalten und diese frühzeitig abzusagen.
„Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehen, wie sich die Corona-Lage Anfang April darstellen wird“, sagt Landrat Peter Bohlmann. „Aber klar ist, dass weder in der Öffentlichkeit noch auf privaten Flächen Osterfeuer werden stattfinden können, wenn dann für Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum weiterhin enge Beschränkungen nach der Corona-Verordnung gelten.“
Osterfeuer (Foto: Daniel Hinz / pixelio.de)
Osterfeuer gelten als Brauchtumsfeuer. Bei ihnen ist das ansonsten verbotene Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Rahmen des Brauchtums und nach vorheriger Genehmigung durch die Städte und Gemeinden erlaubt. Dazu gehört auch das gesellige Beisammensein mit Nachbarn, Freunden und Dorfgemeinschaft. „Es ist wahrscheinlich, dass ein Zusammentreffen größerer Menschengruppen auch zum Osterwochenende mit Blick auf das Infektionsgeschehen voraussichtlich nicht erlaubt sein wird“, so Bohlmann. Abhängig vom Infektionsgeschehen im März könne es vor Ostern auch noch zu einer entsprechenden Verfügung kommen.
Veranstalter wie auch Bürgerinnen und Bürger sollten im Vorfeld der Osterfeuer keinen Baum- und Strauchschnitt sammeln, lautet die dringliche Empfehlung der Bürgermeisterin und Bürgermeister gemeinsam mit dem Landrat. Denn sollte das gesammelte Material im Rahmen der Osterfeuer nicht abgebrannt werden dürfen, müssten die Veranstalter das aufgehäufte Brennmaterial in eigener Verantwortung entsorgen. „Vom Landkreis und den Gemeinden organisierte Häckselaktionen als Bürgerservice und Hilfe für die Veranstalter zur Entsorgung ihrer nicht verbrannten Brennhaufen wird es in diesem Jahr nicht geben, da in diesem Jahr das Veranstaltungsrisiko rechtzeitig bekannt ist“, betont Landrat Bohlmann.
Strauch- und Baumschnitt sollte nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück verwertet werden, rät die Kreisverwaltung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kleinmengen bis zu einem Kubikmeter auf den Abfallhöfen des Landkreises kostenpflichtig abzugeben. Größere Mengen sollten auf dem Abfallhof in Beppen angeliefert werden.
Pressemitteilung Landkreis Verden 01.02.2021