Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierungen und Verwaltung vom Bund und in den Ländern benötigt werden.
Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Die Erhebung erfolgt durch vom Landesamt für Statistik Niedersachsen ausgewählte Erhebungsbeauftragte. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben.
Die Befragungen werden in folgenden Bereichen durchgeführt:
Straße |
Gemeindeteil |
Befragungsmonat |
Harz |
Dörverden |
August, 1. Hälfte |
Am Sünderberg |
Dörverden |
Januar, 2. Hälfte |
Am Walde |
Barme |
Juli, 2. Hälfte |
Reerslake |
Stedorf |
März, 2. Hälfte |
Im Kleinen Moor |
Dörverden |
November, 2. Hälfte |
Im kleinen Felde |
Hülsen |
September, 2. Hälfte |
Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie in der unten verfügbaren Datei.