Der Verwaltungsausschuss hat aktuell beschlossen, Erziehungsberechtigten, deren Kinder eine Krippe, einen Kindergarten oder einen Hort in der Gemeinde Dörverden besuchen, die Gebühren für die Monate Januar und Februar 2021 in voller Höhe zu erlassen. Das gilt auch in den Fällen, in denen Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die bereits für Januar gezahlten Beträge werden erstattet.
Die Kindertagesstätten sind während der Pandemie bis auf eine Notbetreuung geschlossen© pixabay
Der Gebührenverzicht hat zur Folge, dass jeden betroffenen Monat rd. 11.000 € weniger Erträge in die Gemeindekasse fließen. „Ein nicht unerheblicher Betrag. Ich bin aber überzeugt, dass der Erlass zum jetzigen Zeitpunkt einen angemessenen Beitrag darstellt, die existenziellen Unsicherheiten und finanziellen Einbußen vieler Erziehungsberechtigter in diesen Zeiten zumindest etwas zu reduzieren“, so Bürgermeister Alexander von Seggern.
Der Beschluss umfasst zudem eine Regelung für den Fall, dass die aktuelle Schließung der Kindertageseinrichtungen auch über den Februar hinaus andauern sollte. „Der Erlass der Gebühren erfolgt auch, wenn die Schließung in den März oder sogar noch länger fortgesetzt wird und zwar in voller Höhe für jeden Monat, in den hinein die Schließung andauern würde“, erläutert von Seggern. Die betroffenen Erziehungsberechtigten der gemeindlichen Einrichtungen erhalten noch ein Schreiben aus dem Rathaus, in dem die Einzelheiten zum Erlass der Gebühren zusammengefasst sind.
Der Verzicht wirkt sich zudem auch auf die Einrichtungen in der Gemeinde aus, die sich in fremder Trägerschaft befinden. „Durch ein einheitliches Vorgehen der Träger ist somit sichergestellt, dass alle Erziehungsberechtigten gleich behandelt werden und von dem Gebührenerlass profitieren“, führt von Seggern aus.
Für die Erziehungsberechtigten, die aufgrund der landesweit geltenden Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder generell keine Gebühren zahlen, ändert sich für durch diese Entscheidung zwar nichts. „Vielleicht wird die Entscheidung auch von diesen Eltern trotzdem im Sinne der Begünstigten als gemeindlicher Ausdruck der Familienfreundlichkeit in dieser schwierigen Zeit gewertet“, hofft von Seggern abschließend.