Für die Ausbaugebiete Sympherallee und Lohof in Dörverden sowie Drübber in Barme hat die Gemeinde einen Zuwendungsbescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) zur Förderung der Breitbandversorgung erhalten.
Für die notwendigen Arbeiten in den genannten Bereichen wird eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von rund 204.500 € aus dem Budget der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK-Förderung) gewährt. „Aufgestockt wird diese Summe außerdem noch um den Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von etwa 22.700 €“, weist Bürgermeister Alexander von Seggern auf den zu leistenden kommunalen Anteil hin.
Zusammen mit dem Wirtschaftsförderer Günter Ebenthal ist der Bürgermeister nun guter Hoffnung, dass es mit dieser sowohl staatlichen als auch stattlichen Unterstützung gelingen wird, ein Telekommunikationsunternehmen dazu zu bewegen, den Ausbau unter diesen Bedingungen tatsächlich vorzunehmen. Ohne entsprechende Förderkulisse widmen sich die Anbieter am Markt den wenig lukrativen Gebieten freiwillig leider oftmals nicht.
Sollte ein Angebot abgegeben werden, so ist davon auszugehen, dass überwiegend eine Anbindung mit FTTH (Fibre to the home), also der direkte Glasfaseranschluss bis ins Haus möglich sein wird. Diese derzeit wohl beste Anschlussvariante wird aktuell auch in der Ortschaft Diensthop realisiert. In diesem Förderverfahren war im Jahr 2017 die Ortslage Drübber beim Ausbau bekanntlich nicht zum Zuge gekommen.
„Auf dem Weg zum erklärten Ziel der Gemeinde, eine optimierte Verfügbarkeit für das ganze Gemeindegebiet zu erreichen, kommen wir damit nun wieder einen Schritt weiter“, ergänzt Ebenthal.
Zum Hintergrund der Förderanträge Die Zuwendungen des Landes Niedersachsen zur Förderung der Breitbandversorgung werden nach den vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz beschlossenen Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK-Förderung) und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung – ländlicher Raum) gewährt. |