Nachdem lange fraglich war, ob überhaupt noch Fördermittel zur Verfügung stehen, sind jetzt endlich zwei Förderbescheide des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) im Rathaus eingegangen. Diese betreffen zum einen die Ausbaugebiete Borstel und Nocke und zum anderen die Siedlungsbereiche Westen (Süd-West), Donnerhorst und Horst mit Einzellagen.
„Das sind wieder sehr gute Nachrichten, von denen die Menschen unmittelbar profitieren werden“, freut sich Bürgermeister Alexander von Seggern über die erhofften Zuwendungsbescheide. Für insgesamt 61 bisher als unterversorgt geltende Gebäude werden damit künftig Bandbreiten von mindestens 16 MBit/s zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Maßnahmen sind dafür rund 16 km Tiefbau vorgesehen. Dabei werden insgesamt knapp 18 km Glasfaser und 18 km Leerrohre neu geschaffen.
Die Investitionskosten belaufen sich auf immerhin rd. 600.000 €. Für die notwendigen Arbeiten wurde jetzt eine Landeszuwendung in Höhe von rund 490.000 € bewilligt. „Diese Summe wird noch um den notwendigen Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von etwa 55.000 € aufgestockt“, weist Alexander von Seggern besonders auf den zu leistenden kommunalen Anteil hin. „Solche Projekte sind für Telekommunikationsunternehmen sonst einfach nicht rentabel“, erläutert von Seggern. „Wenn die Wirtschaftlichkeitslücke, die für die Gewährung einer Zuwendung immer bestehen muss, nicht immer wieder von staatlicher Seite geschlossen würde, würde es mit dem Ausbau bei uns in der Gemeinde sicher nicht von selbst weitergehen.“
„Bevor allerdings die Aufträge vergeben werden können, müssen zunächst aufwändige Vergabeverfahren durchgeführt werden“, weist Wirtschaftsförderer Günter Ebenthal auf den zeitlichen Ablauf und die nächsten Schritte hin. „Es wird also noch etwas dauern, bis tatsächlich mit dem Ausbau begonnen werden kann.“ Nach den bisherigen Erfahrungen werde es zudem unumgänglich sein, wie im Fall der Ortschaft Diensthop, bei der Bewilligungsbehörde entsprechende Fristverlängerung zu beantragen.
Unabhängig vom Erhalt der beiden Zuwendungsbescheide steht die digitale Entwicklung tagesaktuell erneut im Fokus. Trotz der politischen Sommerpause hat die Gemeinde ein weiteres Signal für die Fortsetzung des gemeindeweiten Breitbandausbaus gegeben.
Der Verwaltungsausschuss hat dazu beschlossen, für die Ortslagen, die nicht innerhalb von drei Jahren eigenwirtschaftlich von Telekommunikationsunternehmen ausgebaut werden und in denen die verfügbare Breitbandversorgung weniger als 30 MBit/s beträgt (sogenannte weiße Flecken), einen weiteren Förderantrag über den Landkreis Verden zu stellen. Aktuell kommen hierfür 117 Adressen im ganzen Gemeindegebiet in Betracht. In einem dieser weißen Flecken liegt auch die Grundschule Westen. Die Kofinanzierung wird aus gemeindlichen Haushaltsmitteln getragen, wobei sich der Landkreis anteilig mit maximal 750 € je Adresse beteiligt.
Für die Schulstandorte des Schulzentrums Dörverden (Aller-Weser-Oberschule und Grundschule Dörverden) sowie der Außenstelle Barme der Grundschule Dörverden soll durch den Landkreis zudem ein Förderantrag im Rahmen des Sonderaufrufs „Schulen“ der Bundesförderung gestellt werden. „Hier trägt der Landkreis sogar vollständig den kommunalen Finanzierungsanteil“, zeigt sich von Seggern höchst erfreut über den jüngsten Beschluss auf Kreisebene dazu und lobt dabei ausdrücklich die gute Zusammenarbeit der beiden Verwaltungen.
In diesen Tagen wird in Kooperation mit den übrigen kreisangehörigen Kommunen sowie dem Landkreis nun die erforderliche Zweckvereinbarung abgeschlossen. Wann es im Falle einer Bewilligung allerdings zu einem Ausbau kommt, steht noch nicht fest. Die Planungen gehen von einem Zeitraum bis 2023 aus.
„Die Gemeinde bleibt in Sachen Digitalinfrastruktur also weiterhin aktiv und lässt auch hier nicht locker“, begründet von Seggern den gemeindlichen Einsatz und unterstreicht damit den hohen Stellenwert der digitalen Entwicklung für den ländlichen Raum.
Zum Hintergrund der Förderanträge Die Zuwendungen des Landes Niedersachsen zur Förderung der Breitbandversorgung werden nach den vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz beschlossenen Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK-Förderung) und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung – ländlicher Raum) gewährt. Die Förderanträge zur Erschließung der sogenannten weißen Flecken und zum Sonderaufruf „Schulen“ werden im Rahmen der Richtlinien Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie des Landes Niedersachsen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms gestellt. |