Ab dem 10.01.2021 sind die Kontaktbeschränkungen nochmal deutlich verschärft worden. Hier finden Sie die aktuelle Nds. Corona-Verordnung des Landes: Verordnungstexte des Landes Niedersachsen Im Grundsatz darf sich bis zum 31.01.2021 ein Hausstand sowohl privat wie auch in der Öffentlichkeit nur noch mit einer weiteren Person treffen Hinweis: Ein Baby bzw. ein ganz kleines Kind bis drei Jahren muss noch ununterbrochen betreut werden und darf deshalb auch bei Kontakten der Betreuungsperson (in der Regel ein Elternteil) dabei sein. Eine entsprechende ausdrückliche Regelung ist für die nächste Änderung der Corona-VO vorgesehen. Bitte halten Sie sich an die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln und reduzieren Sie die Kontakte zu anderen Personen auf das absolut nötige Minimum! Den aktuellen Wert der kumulativen Inzidenz der letzten 7 Tage (bezogen auf 100.000 Einwohner) für den Landkreis Verden finden Sie hier: Lagebericht zu COVID-19 (NLGA) Personen, die im Landkreis Verden erstmalig positiv auf das Coronavirus getestet werden, haben sich umgehend und bis auf weiteres eigenständig in häusliche Quarantäne zu begeben und sind gleichzeitig verpflichtet, ihre Kontaktpersonen zu informieren: Pressemitteilung des Landkreises Verden vom 26.11.2020 Gemeindeverwaltung im Rathaus Aufgrund der aktuellen Entwicklung bei der Ausbreitung des Coronavirus ist das Rathaus für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Sofern Sie ein unaufschiebbares Anliegen haben, nehmen Sie bitte zunächst vorab telefonisch (04234 / 399-0) oder per E-Mail unter info@doerverden.de Kontakt mit der Gemeindeverwaltung auf. Im Rathaus sowie ab 01.12.2020 auch im Eingangsbereich sowie auf dem zugehörigen Parkplatz unter freiem Himmel, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich. Können Zahlungen im Einzelfall derzeit nicht aufgebracht werden, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Eheschließungen sind nur eingeschränkt möglich. Informationen dazu erhalten Sie direkt im Standesamt. Persönliche Gratulationen zu hohen Geburtstagen und Ehejubiläen sowie repräsentative Termine der Gemeinde finden aktuell grundsätzlich nicht statt. In Bewerbungsverfahren kann es zu Verzögerungen kommen. Kindertagesstätten Ab dem 11.01.2021 ist der Betrieb durch das Land Niedersachsen untersagt. Die drei gemeindlichen Kindergärten Dörverden, Wahnebergen und Westen/Hülsen sind daher wie auch die Hortgruppen in den Grundschulen Dörverden und Westen geschlossen. Es ist lediglich eine Notbetreuung in kleinen Gruppen vorgsehen. Wenn Sie Bedarf an einer Notbetreuung haben, melden Sie sich für den Aufnahmeantrag in die Notbetreuung per E-Mail unter info@doerverden.de oder telefonisch unter 04234/399-31 oder 04234/399-32 in der Gemeindeverwaltung. Vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sind anderweitige Betreuungsmöglichkeiten auch in Härtefallsituationen auszuschöpfen. Bringen Sie Ihr Kind bitte nicht ohne entsprechende Erlaubnis in die Kindertageseinrichtung! Zum Notbetrieb hat das Land folgende ergänzende Informationen veröffentlicht: Fragen und Antworten zum Betrieb an Kindertageseinrichtungen Informationen zum Betrieb der übrigen Kindergärten in fremder Trägerschaft erhalten Sie direkt von der jeweiligen Einrichtung. Die private Kinderbetreuung fremder Kinder ist unter Beachtung der Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung in Kleingruppen zulässig. Schulen Informationen zum Schulbetrieb ab dem 11.01.2021 erhalten Sie von der jeweiligen Schule: Grundschule Dörverden Aktion "Dörverden hilft" Alle Informationen über das freiwillige Netzwerk für Risikogruppen - Zusammen gegen die Corona-Pandemie finden Sie auf der Internetseite unter: Rentenberatung und Formularlotsen Die Angebote der Rentenberatung und der Formularlotsen im Rathaus entfallen bis auf weiteres. Schiedsamt Die Schiedsperson ist in dringenden Angelegenheiten zur Schlichtung von Streitigkeiten bis auf weiteres nur telefonisch erreichbar. Informationen finden Sie hier. Öffentliche Einrichtungen Die nachstehenden öffentlichen Einrichtungen in der Gemeinde Dörverden sind vorübergehend für den Besucherverkehr geschlossen: - Mehrgenerationenhaus im Amtshaus Westen Die Benutzung des Kultursaals Dörverden ist auf der Grundlage des Nutzungs- und Hygienekonzeptes eingeschränkt möglich. Der offene Jugendtreff Dörverden ist unter Beachtung eines Hygieneplans geöffnet. Die Ausübung von Freizeit- und Amateursport ist eingeschränkt möglich. Das Betreiben von Mannschaftssport ist nicht gestattet. Die Ausübung von Individualsport ist hingegen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig. Die Spielplätze im Freien dürfen unter Beachtung der Regelungen der Corona-Verordnung benutzt werden. Die gemeindlichen Friedhofskapellen und Friedhöfe stehen eingeschränkt für Trauerfeiern und Beisetzungen unter Beachtung eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes zur Verfügung. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung. Der Wohnmobilstellplatz hinter dem Rathaus (Zufahrt über die Straße "In der Worth") steht für Übernachtungen zu touristischen Zwecken nicht zur Verfügung. Der Breitbandausbau in der Gemeinde Dörverden (GAK 2017) verzögert sich zeitlich. Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung In Niedersachsen gilt eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in verschiedenen Bereichen auch unter freiem Himmel: Hinweise zur Mund-Nasen-Bedeckung Hinweise zur Corona-Schutzimpfung Das Impfen der ersten Impfgruppe mit höchster Priorität soll im Februar 2021 beginnen. Die Terminvergabe soll ab 28.01.2021 möglich sein: Hinweise des Landes zur Corona-Schutzimpfung Impfzentrum des Landkreises Verden Die gemeindlichen Informationen werden an dieser Stelle regelmäßig aktualisiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vorübergehend nicht jede Unterseite dieses Internetauftrittes angepasst wird, sondern die aktuellen Informationen an dieser Stelle gebündelt erfolgen! |
Auf der folgenden Internetseite des Landkreises Verden werden die lokalen Informationen zum Coronavirus regelmäßig aktualisiert:
Link zur Internetseite des Landkreises Verden
Wie man sich vor einer Ansteckung schützen kann sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus finden Sie zudem auf den unten aufgelisteten Internetseiten des Landes Niedersachsen, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert Koch Institutes.