Steuerfälligkeiten
Es gibt für Gemeinden die gesetzliche Möglichkeit, Steuerfestsetzungen nicht durch Einzelbescheid sondern im Zuge einer öffentlichen Bekanntmachung vorzunehmen. Dies setzt voraus, dass sich im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen ergeben haben.
Wie in den Vorjahren wendet die Gemeinde Dörverden diese kostengünstige Vorgehensweise auch in diesem Jahr an. Davon betroffene Steuerpflichtige brauchen sich deshalb nicht zu wundern, wenn sie für das Jahr 2022 keinen separaten Steuerbescheid erhalten.
Dieses Verfahren bezieht sich auf die Grundsteuer A und B, die Hundesteuer sowie die Friedhofsunterhaltungsgebühren. Hinsichtlich dieser Abgaben gelten auch in 2022 die letztjährigen Fälligkeiten. Damit sind jetzt am 15. Februar erstmals in 2022 in Bezug auf Grundsteuerforderungen Beträge zu leisten, sofern keine Jahresmittenzahlung gilt. Viele Zahlungspflichtige haben sich bereits für die vorteilhafte Lösung entschieden, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Wenn dieses der Gemeindekasse vorliegt, können keine auf verspäteten Zahlungen basierenden Nebenforderungen entstehen. Eine fristgerechte Abrechnung sei garantiert.
Die Gemeinde hofft, dass durch diese Hinweise weitere Steuerpflichtige motiviert werden, sich für das SEPA-Lastschriftverfahren zu entscheiden. Informationen und Vordrucke dazu stehen auf der gemeindlichen Homepage (www.doerverden.de) zur Verfügung. Alternativ können die Unterlagen unter Einhaltung der momentan im Rathaus geltenden 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) persönlich abgeholt, per E-Mail (info@doerverden.de) oder telefonisch (04234/399-0) angefordert werden