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Nach der Geburt

Beistandschaft
Durch die Einrichtung einer Beistandschaft wird der Fachdienst Jugend und Familie zum gesetzlichen Vertreter des Kindes, um die Vaterschaft festzustellen und/oder Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand wird nur für die vorgenannten Aufgaben neben der Mutter bzw. dem Vater vertretungsberechtigt. Er kann dadurch verantwortlich für das Kind handeln und umgehend alle notwendigen rechtlichen Schritte...

Geburten, Geburtsanmeldung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.

Geburtsurkunde / Geburtenbuch
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Sorgeerklärung (Sorgerechtsbescheinigung)
Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Hinweis:
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Vaterschaftsanerkennung
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt...

Vormundschaft / Pflegschaft
Wenn die Eltern ihr Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder missbrauchen oder nicht ausüben können oder wollen, ist die staatliche Gemeinschaft als Wächter über das Wohl der Kinder aufgerufen. In bestimmten Fällen kommt es kraft Gesetzes oder durch richterliche Anordnung dazu, dass Eltern die elterliche Sorge nicht mehr ausüben können oder dürfen. An ihre Stelle tritt ein Vormund, der die elterliche Sorge ausübt. Der Vormund ist ausschließlich dem Wohl des Kindes...
Infobereich
Öffnungszeiten Rathaus
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Örtliche Termine
- Mo, 08.03.2021, 09:30 - 11:30 UhrFrauenberatung Verden e. V.Rathaus DörverdenFrauenberatung Verden
- Di, 09.03.2021, 10:00 - 12:00 Uhr!!! Fällt aus !!! Sprechtag FormularlotsenRathaus Dörverden, Erdgeschoss, Zimmer 4 (behindertengerechter Zugang).Gemeinde Dörverden
- Do, 18.03.2021, 16:00 - 17:00 Uhr!!! FÄLLT AUS !!! Rentenberatung im RathausRathaus Dörverden, Zimmer 25Deutsche Rentenversicherung
- Mo, 22.03.2021, 09:30 - 11:30 UhrFrauenberatung Verden e. V.Rathaus DörverdenFrauenberatung Verden
- Mo, 22.03.2021, 18:00 UhrSitzung der LokAG DörverdenONLINE via „Cisco Webex“LokAG Dörverden
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Regionale Termine
- Mo, 15.03.2021
Lätare-Spendeabgesagt, Verden (Aller)Stadt Verden
- Mi, 31.03.2021, 20:00 - 22:00 Uhr
"Tina Teubner" - VERLEGT auf den 14.07.2021Stadthalle Verden GmbH, Verden (Aller)Stadt Verden
- So, 11.04.2021, 19:00 Uhr
Alexander Herrmann "Schnell mal was Gutes!"Stadthalle Verden GmbH, Verden (Aller)Revue Gesellschaft für Konzerte und Veranstaltungen
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