Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Gewerbeummeldung
Ansprechpartner/in
Frau S. Jastrowski![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich II (Bürgerservice und interne Dienste) Rathaus Dörverden, Zimmer 2 - EG, Meldeamt - Fachbereich II (Bürgerservice und interne Dienste) // EG Große Straße 80 27313 Dörverden Telefon: 04234 39933 Telefax: 04234 39945 E-Mail: s.jastrowski@doerverden.de
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
Anträge / Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Was sollte ich noch wissen?
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Infobereich
Öffnungszeiten Rathaus
Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Startseite zur vorübergehend eingeschränkten Erreichbarkeit!
Bankverbindungen, Anschrift sowie Telefonnummer der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.
Örtliche Termine
- Mo, 19.04.2021, 09:30 - 11:30 UhrFrauenberatung Verden e. V.Rathaus DörverdenFrauenberatung Verden
- Do, 22.04.2021, 16:00 - 20:00 UhrBlutspende in WestenGrundschule WestenDRK-Ortsverein Westen
- Mo, 26.04.2021, 09:30 - 11:30 UhrFrauenberatung Verden e. V.Rathaus DörverdenFrauenberatung Verden
- Do, 29.04.2021, 19:00 UhrÖffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde DörverdenKurt-Poppe-Halle, DörverdenGemeinde Dörverden
- Mo, 03.05.2021, 09:30 - 11:30 UhrFrauenberatung Verden e. V.Rathaus DörverdenFrauenberatung Verden
- Weitere Veranstaltungen
Regionale Termine
- Sa, 01.05.2021 - Fr, 21.05.2021
STADTRADELN 2021Rathaus Verden, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller)
- Mi, 05.05.2021, 20:00 - 22:00 Uhr
Theaterabonnement 2020/ 2021 - "Spatz und Engel"Stadthalle Verden GmbH, Verden (Aller)Stadt Verden
- Sa, 22.05.2021, 20:00 Uhr
Nicolai Friedrich - verschoben auf den 01.06.2022Stadthalle Verden GmbH, Verden (Aller)Revue Gesellschaft für Konzerte und Veranstaltungen
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