In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
[Direkt zum Inhalt [Alt+2]] [Direkt zur Navigation [Alt+3]] [Direkt zur Infospalte [Alt+4]]
Frau S. Jastrowski![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich II (Bürgerservice und interne Dienste) Rathaus Dörverden, Zimmer 2 - EG, Meldeamt - Fachbereich II (Bürgerservice und interne Dienste) // EG Große Straße 80 27313 Dörverden Telefon: 04234 39933 Telefax: 04234 39945 E-Mail: s.jastrowski@doerverden.de
|
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Das Rathaus ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:
Montag bis Mittwoch
sowie Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr
Weitere Informationen sowie die Bankverbindungen der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.
Die Online-Terminvereinbarung des Einwohnermeldeamtes finden Sie hier.